Kündigung der Mietwohnung bei Nichtzahlung der Miete
Was kann ein Vermieter tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt. Fällig am 1. eines Monats bisher keine Zahlung.Gibt es per Gesetz Wartezeiten für den Vermieter, ab welcher Zeitspanne kann der Vermieter einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung s. Interessen beauftragen. Muß der Vermieter vorher mahnen.
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reagieren sollte man sofort und immer schriftlich.
nach 2 aufeinander folgende monate kann man entsprechende maßnahmen einleiten.
Die fristlose Kündigung richtet sich nach den § 543
, § 569
BGB. Der mit Abstand wichtigste Fall ist der Zahlungsverzug des Mieters. Befindet sich der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Höhe eines Betrages in Verzug, der eine Monatsmiete übersteigt, oder befindet er sich insgesamt in der Höhe eines Betrages in Verzug, der zwei Monatsmieten erreicht, kann der Vermieter kündigen
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
die Nichtzahlung der Miete - selbst bei einem geringen Verzug - erlaubt eine fristlose Kündigung.
Ich würde jedoch die Historie beachten und entsprechend agieren: will man den Mieter loswerden?
Eine Abmahnung ist sinnvoll, im Wiederholungsfalle kündigen.
Sieh hierzu §543 BGB oder http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh...
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Antwort von BBausKL 10.03.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Unbedingt schriftlich mahnen und auf eine Kündigung bei Nichtzahlung hinweisen. Frist setzen.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Was für ein Mietverhältnis: Gewerbe, Wohnung, Garage?
Schriftliche Mahnung ist immer sinnvoll!
Ohne jegliche Ahnung - wie in diesem Fall - sollte man sofort den Anwalt oder Hauseigentümerverein beauftragen, damit dieser Ahnung vermittelt und das Richtige tut.
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Mietwohnung steht in der Frage :)
Oops! Danke Dir herzlich.