KSP Rechtsanwälte wegen unbekannter Gastzahlung über meine E-Mailadresse?

3 Antworten

Hallo,

" bis morgen soll das Geld bezahlt sein " ...... DH ! .....du weißt aber schon, dass es mittlerweile " kurz vor 12 " ist, oder ? 

Hier ein paar brauchbare Tipps und Verhaltensregeln, wie man rechtzeitig auf fragwürdige Forderungen reagiert:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Viel Glück !

Smarty321 
Fragesteller
 05.02.2017, 18:39

Danke für deine Antwort. Aber weshalb "kurz vor 12"? Ich habe den Brief Freitag erhalten, bin neben meinem Studium berufstätig und finde daher erst zwei Tage später Zeit, mich darum zu kümmern. Eine Mahnung habe ich nie erhalten, eine Rücklastschrift nie registriert. Im Gegenteil, die Mailadresse verwende ich seit einem halben Jahr nicht mehr, es liegt also zumindest nahe, dass es sich um Betrug handelt. Zudem bin ich psychisch instabil, meine Klausur am Donnerstag kann ich wegen des dadurch entstandenen Stresses knicken. Inwiefern liegt Fehlverhalten meinerseits vor?

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Snooopy155  05.02.2017, 18:41

Smarty321 kann sich wahrscheinlich beim besten Willen an noch mehr nicht erinnern. Mahnungen per E-Mail - wer an so etwas glaubt, der macht es Betrügern einfach leicht.

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Smarty321 
Fragesteller
 05.02.2017, 18:45
@Snooopy155

Wären Mahnungen per Mail denn rechtens? Per Post erreichte mich definitiv gar nichts Dahingehendes.

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Kevin1905  05.02.2017, 20:01
@Smarty321

Mahnungen unterliegen keinem Formerfordernis, sie müssen nur zugehen und diesen Zugang muss der Absender beweisen können.

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Smarty321 
Fragesteller
 05.02.2017, 20:09
@Kevin1905

Inwiefern "zugehen"? Ich habe nie von der Zusendung einer Mail erfahren, weil ich eben keinen Zugriff mehr auf die Mailadresse habe und mir der Mailanbieter nicht antwortet, also zwecks Kontowiederherstellung. Aber dass sie abgeschickt wurden und bei der Mailadresse eingegangen sind, werden sie wohl nachweisen können. 

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Gaenseliesel  05.02.2017, 21:55
@Smarty321

Smarty321,

 Ich habe den Brief Freitag erhalten,

sorry,aber davon stand eben nichts in deiner Ausgangsfrage ! Deshalb meine unverständliche Reaktion. Du wärst nicht der/die Erste, die sich solche Vorgänge bis zum letzten Tag aufheben.  

Mach dich doch jetzt nicht zusätzlich verrückt. Ob die Mailadresse existiert/e oder nicht, bringt dich in dieser Sache jetzt nicht weiter.

 Bist du der festen Meinung, keine Käufe auf diese Art getätigt zu haben, dann lies im o.g. Link unter:

"  Ich habe eine unberechtigte Mahnung von einem Inkassobüro erhalten. Was muss ich nun tun? "

Gruß !

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Smarty321 
Fragesteller
 05.02.2017, 23:58
@Gaenseliesel

Okay, danke.
Das Problem ist, dass ich mir zwar sehr sicher bin, aber nicht absolut - die Frage, die ich mir als krankhaft ängstlicher Mensch nun stelle, ist die, ob mir negativere Konsequenzen entstehen, wenn ich die Rechtmäßigkeit der Forderung in Frage stelle, obwohl ich den Betrag doch noch zu zahlen hatte.

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Gaenseliesel  06.02.2017, 09:59
@Smarty321

Die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung sollte schon nachvollziehbar bewiesen werden. z.B. um welche Bestellung /Artikel es sich u. wann bestellt handelt. evtl. erinnerst du dich dann sogar daran. 

Wegen der evtl. späteren Nachweise, alles schriftlich erfragen ! 

Vorgehensweise siehe Link ! 

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Da du ja online bist geht das wenigstens. Jetzt rufst du deinem Emailprovider ab und reaktivierst dein Emailkonto. Oder Paypal und änderst dein Emailkonto. Dann kannst du bei Paypal sehen wohin dein Geld ging.

Wurdest du betrogen erstattest du Anzeige und schreibst die Tagebuchnummer an den Anwalt. Die Polizei wird dann ermitteln wer das Geld bekommen hat und den mal Fragen wie er zu dir steht.

Kann man alles prüfen und feststellen.

Das du weniger als ein Hartz IV-Empfänger und seit einem halben Jahr keinen Zugriff mehr auf diese Mailadresse interessiert keinen . Das ist dein Problem.

Smarty321 
Fragesteller
 06.02.2017, 00:10

Entschuldigung? Erstens ist das für die Beantwortung der Frage überhaupt nicht relevant, zweitens handelt es sich um hypothetische Situationen!
Aktuell habe ich gut 600€ netto im Monat, weil ich für den Mindestlohn arbeite und selbst krank bin. Aber ja, ich will schriftstellerisch tätig werden und habe einen Werkstudentenjob in Aussicht, bei dem ich besser verdiene.

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