Kreditantrag bei drohender Arbeitslosigkeit

3 Antworten

Wenn man einen Darlehensgeber nicht über seine finanziellen Verhältnisse aufklärt, dann ist das nur im gewerblichen Bereich ein Kreditbetrug (§ 265 b StGB), im privaten Bereich aber kann es ein Betrug i.S.d. § 263 StGB sein und zwar dann, wenn durch die falsche oder unzulängliche Aufklärung die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist, vgl. dazu die Liste der Betrugsdelikte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Betrugsdelikte

Zu den finanziellen Verhältnissen gehört beim Konsumentenkredit ganz unbedingt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses dazu denn der Arbeitslohn ist eine wichtige Geldquelle und eine Sicherheit für den Darlehensgeber, insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Vollstreckungsmöglichkeiten. Man muß daher ganz unbedingt über die drohende Arbeitslosigkeit aufklären.

Naja, nach der Auslegung des Sachverhaltes ist zum Straftatbestand des Betrugs immer noch der "Vermögenschaden" erforderlich. Sofern also eine Rückzahlung des Kredites beabsichtigt und gewährleistet ist (und auch erfolgt), wird der geschilderte Fall trotz eventueller Täuschung (auch bei diesem Begriff gehen die Meinungen auseinander) nicht unbedingt strafrechtliche Relevanz erlangen.

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@Lagoplaya

Sofern Du die Möglichkeit hast, dann solltest Du unbedingt mal in einen StGB-Kommentar schauen: Vermögensgefährdung genügt als Vermögensschaden. Mit anderen Worten: Du irrst Dich ganz gewaltig!

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Die Frage stellt sich bei drohender Arbeitslosigkeit nicht. Das ist unvernünftig und führt bei eintreten des Ereignisses direkt in die Verschuldung bis hin zur Zahlungsunfähigkeit. Ganz im Gegenteil! In solch einem Fall heisst es Lebensstandart senken, Ausgaben reduzieren und den Urlaub streichen.

Das ist wirklich kein guter Zeitpunkt für einen Antrag auf eine Kreditgewährung - denn die Bank möchte mit Sicherheit , Gehaltsnachweise , Adresse des Arbeitgbers etc verlangen - eben so das Übliche, was sie für eine Kreditgewährung benötigt.

Solltest du keinen neuen Job finden, oder wesentlich schlechter verdienen, verändert sich deine Bonität. Und natürlich sichern sich die Kreditinstitute ab und irgendwo in den AGBs werden die Bedingungen für eine außerordentliche Kreditkündigung durch die Bank auch benannt. Also nichts zu sagen ist grenzwertig und hohes Risiko, besonders dann wenn man Zinsen und Tilgung nicht mehr bedienen kann.

Also zunächst keinen Kredit beantragen und finanzielle Wünsche verschieben, wäre der bessere Weg.