mein Freund ist in der krankenversicherung für Studenten versichert. Nun geht er für 6 Monate ins Ausland zum studieren. Die dt. Krankenversicherung besteht auf Fortzahlung der Beiträge, obwohl er für die Reise eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Ist das rechtens?

ist der Student an einer deutschen Universität eingeschrieben, und das ist ja vermutlich während des Auslandsaufenthaltes so, unterliegt er in Deutschland der Krankenversicherung der Studenten. Das ist also schon korrekt so.

Die Frage ist nichts Neues und daher müßte sie beantwortet sein. Ich kann sie nach "rechtens" nicht beantworten, aber will sie im übrigen gerne kommentieren.
Erste Anlaufstelle für Auslandssemester ist sicherlich eine Unistelle oder der DAAD.
Ferner schreiben die Auslandsunis meistens ihren Studenten den Abschluß einer (akzeptablen) Krankenversicherung vor. Ob die dann seine Auslandsreisekrankenversicherung oder seine bestehende Krankenversicherung überhaupt anerkennen? Da gibt es meistens ein Abklärungsdauer-, Sprach- und Verrechnungsproblem.
Wenn die Reise in ein Abkommensland der deutschen Krankenversicherung geht, besteht dort auch Schutz durch seine Versicherung, deshalb will sie ihn sicherlich "behalten". Wenn es kein Abkommensland ist, dann sollte sie die Beitragspflicht ruhen lassen.

Wenn er weietr in Deutschland gemeldet ist und an der Uni immatrikuliert ist, dann muss er auch weiter die Krankenversicherung zahlen. Die Auslandskrankenversicherung ist ja dann nur eine Zusatzversicherung, die in der regel auch sehr günstig ist (bei der debeka z.B schon für 6 Euro). Was wäre denn z.B wenn er sich verletzt oder krank ist und zurück nach Deutschland müsste und hier nicht versichert ist!?