Krankenversicherung bei 400,-€-Job
Ich habe einen 400€-Job und bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Vor einem halben Jahr habe ich geheiratet, mein Mann ist Lehrer und deshalb in einer privaten Krankenversicherung. Nun hat meine Krankenkasse einen Fragebogen geschickt, den ich wahrheitsgemäß beantwortete. Das Fazit ist, dass ich jetzt knapp 325€ Krankenkassenbeitrag zahlen soll. Ferner zahle ich auch noch freiwillig in die Rentenkasse ein, so bleiben von meiner Arbeit im Monat gerade noch 60€ übrig. Da lohnt sich ja das Arbeiten nicht. Kann denn so was rechtens sein? Wer weiß hierüber besser Bescheid?
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Also: Du bist mit einem Beamten verheiratet. Damit bist Du beihilfeberechtigt. Und somit kannst Du auch in die PKV. Je nach Beihilfesatz (hängt vom Bundesland ab) musst Du nur in der PKV den Betrag absichern, der erforderlich ist, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Du nur 20-30% des Betrages einer PKV bezahlen musst, wie bei einer PKV Vollabsicherung.
Doch Achtung: Nur innerhalb der ersten 6 Monate muss Dich die PKV aufnehmen ohne Gesundheitsprüfung. Hast Du diese Frist versäumt, musst Du Gesundheitsfragen beantworten. Und auf der Basis entscheidet die PKV ob sie deinen Antrag annimmt oder nicht. Einen Tipp gebe ich Dir. Wenn Du diesen Weg gehst, dann rede mit dem Versicherungsvermittler auch über eine Anwartschaft.
Warum? Wenn Du keine Anwartschaft hast - und das Leben kann manchmal dumm laufen - und Du lässt Dich mit Mitte 50 scheiden, dann wirst du zu dem Zeitpunkt so behandelt, als wenn Du mit Mitte 50 neu eintrittst in die PKV. Und das ist schlichtweg unbezahlbar. Eine Anwartschaft kostet als kleine Anwartschaft einen einstelligen Euro Betrag im Monat (kleine Anwartschaft) und mit Bildung von Rückstellungen - je nach Gesellschaft und Leistungsumfang des Tarifes ca 30 % der Kosten eines Vollvertrages.
Wenn Du den Weg gehst, lass Dich bitte von einem Makler beraten und folge nicht dem Debeka oder HUK Herdentrieb. Denn die PKV Verträge haben zum Teil ganz böse Lücken.
Wenn Dir das alles zu kompliziert ist und Du in der GKV bleiben willst, dann wird die GKV den monatlichen Beitrag so berechnen, dass Sie 50% des Einkommens Deines Mannes Dir anrechnen wird. Das bedeutet, Deine 400 € plus 50 % Einkommen Deines Mannes ist die Berechnungsgrundlage für die 15,5 % GKV Beitrag. Und so kommt die GKV auf die 325 €, weil Sie nämlich annimmt, dass Dein Mann im Jahr 50850 € verdient. Klingt komisch, ist aber die Gesetzeslage.
Fazit: Wenn Du Dich PKV absicherst bist Du deutlich unter den 325 € aber mit einem deutlich besseren Leistungsniveau. Doch bitte: Anwartschaft nicht vergessen und nicht dem Herdentrieb (Debeka/HUK) folgen, sondern sich ganz umfangreich über die Leistungen des PKV Vertrages beraten lassen.
Ich kenne keine Beamtengattin, die nicht den PKV Weg beschritten hat. Denn die Argumente preiswerter als GKV plus deutlich bessere Leistungen lassen sich nicht von der Hand weisen.
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Liebe heikrue, der 400-Euro-Job hat mit der Erhöhung Deines Krankenversicherungsbeitrages nur bedingt zu tun. Bei freilwilliger Versicherung wird das Einkommen Deines Ehemann zu 50 % angerechnet, und das erhöht den Beitrag sehr (siehe Antwort von alfalfa). Du hast 3 Möglichkeiten: zahle den Beitrag so, oder wechsle in die private Krankenkasse, wo Du durch Deinen Mann (Beamten) auch Beihilfeanspruch hättest (aber achtgeben, der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse wäre dann ab 55 J für immer verbaut), rede mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir die Arbeiststunden nicht etwas aufstocken kannst, dann ab Gehalt von 400,01 Euro wärst Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt und würdest nur sehr wenig Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen, darüber hinaus wärst Du dann auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
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Lehrer bekommen "Beihilfe" wenn mich nicht alles täuscht. Du solltest dich von der privaten KV deines Mannes beraten lassen wegen der Versicherung.
Ansonsten rede mit deinem AG er soll dich auf 400,01 € anmelden, du bekommst dann weniger aber bist Renten/Kranken und Arbeitslosen versichert.
Kommentar von alfalfaalfalfa 29.03.2012Tina, nicht ganz. Als Berechnungsgrundlage bei PKV/GKV Paaren wird seitens der GKV nämlich 50 % des Einkommens des Mannes zugrundegelegt, mindestens jedoch 50 % der Jahresentgeltgrenze (=aktuell im Jahr 2012 = 50850 € pro Jahr). Der Weg in einen Midijob einzutreten ist machbar, doch auch dann wird es nicht billiger für die Fragestellerin. Denn dann zickt die GKV erst Recht in solchen Konstellationen herum. Und der Schriftverkehr ist grausam!
Kommentar von Tina34Tina34 31.03.2012aber doch nicht wenn sie eine SV-pflichtigen Job hat. Da wird nichts angerechnet vom Ehemann. Wo steht das den?
Dann müsste ja von jetzt ab jede Frau die SV-Pflichtig ist und verheiratet mit jemandem der privat versichert ist 50% dessen Gehalt anrechnen lassen.
Ab 400,01 € ist man SV-pflichtig !!!
Kommentar von alfalfaalfalfa 02.04.2012Midizone. Freiwilliges Mitglied GKV. Erst ab 800 € zählt nur das eigene Einkommen. Siehe mal die Kommentierung des GKV Spitzenverbandes an bzw den § 6 SGB V
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Antwort von pibie 29.03.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
du solltest ein wenig mehr verdienen! ein euro reicht schon aus, dann kannst du in der gkv versichert werden.
Kommentar von alfalfaalfalfa 29.03.2012Ja, ist aber in der Konstellation Blödsinn. Denn dann greift Midijob Zone und freiwillige Versicherung in der GKV nach § 6 SGB V. Und dann werden 50 % des Einkommens des Mannes, mindestens jedoch 50 % des Betrages der JAEG zugrunde gelegt. Und dann landen wir wieder bei 325 € im Monat. Also: Wenn Du in Deinem Profil schon Experte bei PKV und GKV bist, dann hast Du gewaltige fachliche Defizite bei den Basics!
Kommentar von barmerbarmer 30.03.2012Hallo,
wie sie anderen auch bin ich der Meinung, dass die Formel "halbes Einkommen des Ehegatten" nur bei freiwillig Versicherten zieht. Ein Midijobler ist aber pflichtig.
Wenns anders ist, wäre ich für die Quelle dankbar. Im Gesetz ist die Beitragsberechnung Pflichtversicherter ziemlich eindeutig geregelt.
Danke
Barmer
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Hier ist irgendetwas bei der Beitragsberechnung nicht richtig gelaufen, denn Dein Einkommen liegt unter dem fiktifen Mindesteinkommen (derzeit liegt das bei bei 875 €).
*"Im Jahr 2012 gelten folgende Werte:
Das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der GKV beträgt im Jahr 2012 875 Euro. Wer so eingestuft ist, zahlt im Jahr 2012 monatlich 130,38 Euro. 2011 kostete die Krankenkasse mindestens 126,90 Euro. Das sind meist Personen ohne Einnahmen, zum Beispiel Studierende, die eine studentische Krankenversicherung nicht mehr wählen dürfen."*Sprich bei Deiner Krankenkasse einfach mal vor.
Kommentar von alfalfaalfalfa 29.03.2012Sorry, fachlich komplett falsch. Und die GKV wird sicherlich nicht dazu raten in die PKV zu gehen. Leute! Beamtenrecht! Beihilfe!
Kommentar von RentenfrauRentenfrau 31.03.2012Snoopy155, der hohe Beitrag der Dame liegt am Einkommen ihres privat versicherten Ehemann, dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse bei freiwillig Versicherten zu Hälfte angerechnet, und das kann teuer werden...
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Solltest Du 400,01€ verdienen wäre der Beitrag geringer! Wäre Dein Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse könntes Du dort mit aufgenommen werden. Fragt doch bei der privaten Kasse nach ob es eine für Dich günstige Möglichkeit gibt
Kommentar von alfalfaalfalfa 29.03.2012Also: Mann ist Beamter! Ganz andere Regeln. Sorry, bitte halte Dich bei solch wichtigen Sozialversicherungsthemen einfach mal zurück. Davon hast Du definitiv keine, aber auch gar keine Ahnung. Und das Mantra: Ruf Private Krankenversicherung auf, ist auch Blödsinn. Auch die Grenzen beim Mini und Midi Job sind mittlerweile anders.
Kommentar von RentenfrauRentenfrau 31.03.2012alfalfa, mit dem Einkommen von 400,01 Euro hat robinek doch recht, da wäre die Dame sozialversicherungspflichtig beschäftigt, an dieser Grenze hat sich bisher noch nichts geändert, oder hab ich das was übersehen?
Hallo,
wenn sie als berücksichtigungsfähie Angehörige privat versichert wird, braucht sie keine zusätzliche Anwartschaft. Denn bei Wegfall der Beihilfe muss sie ohne Risikoprüfung zu 100% versichert werden. Wird natürlich sauteuer, aber dagegen hilft die kleine AW auch nicht.
Wenn man natürlich an so ein böses Ende schon denkt, wäre eine GKV vielleicht doch besser. Denn dahin kommt sie mit Mitte 50 nicht mehr zurück und bleibt im Alter ohne Beihilfe privat versichert.
...nun, ich meine grosse Anwartschaft mit AR Bildung. Das würde im Fall der Fälle Sinn ergeben. Ist eine Sache der Risikoneigung und des Portemonnaies.