Krankenkassenpflicht bei Direktversicherung

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Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.

In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.

Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

http://www.ra-heimbach.com/direktversicherung-beitraege-krankenkasse-3A-bundesverfassungsgericht-hebt-bsg-urteil-auf-21-_387.html

und wenn man der Versicherung die Krankenkasse nicht mitteilt? Wohin soll diese dann melden?

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Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

Nach Zahlung der KV Beiträge ist die Redite nahe Null.

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