Frage von bazill 29.06.2012

Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

  • Hilfreichste Antwort von RHWWW 29.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    hier ist die Beitragspflicht von Direktversicherungen geregelt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

    Aus Sicht der Krankenkasse erhält sie die gleichen Beiträge wie zur Zeit des Berufslebens: 15,5% der Beitragsbemessungsgrenze. Die Veränderung liegt darin, dass der Arbeitgeber früher etwa die Hälfte der Beiträge übernommen hat. Jetzt zahlt die Rentenversicherung nur einen Anteil bezogen auf die gesetzliche Rente. Die restlichen Beiträge sind in voller Höhe allein zu zahlen.

    Bei der Auslandsrente ggf. prüfen, ob im Ausland Abzüge erfolgen, die man vermeiden kann (z.B. Beitrag für ausländische Krankenkasse).

    Wenn die ausländische Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland gezahlt wird, gilt ein verminderter Beitragssatz:

    .gesetze-im-internet.de/sgb_5/__247.html

    Wenn alle Einnahmen zusammen die Grenze von 3825 Euro monatlich übersteigen, dürfen keine höheren Beiträge als von dieser Grenze berechnet werden.

    Gruß

    RHW

  • Antwort von Sobeyda 29.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das im Sozialgesetzbuch so geregelt. Die BEK kann - gestreckt auf 10 Jahre - Beiträge für die Auszahlung aus der Direktversicherung verlangen.

    So richtig fair finde ich das auch nicht, weil die Regeln ursprünglich mal andere waren, aber derzeit ist es Gesetz.

  • Antwort von Niklaus 29.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Beitragspflicht gilt ab 01.01.2004 dem in Kraft treten der Gesundheitsreform für Kapitalleistungen und monatliche Renten. Sie besteht unabhängig davon, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Versicherte zahlt die Beiträge, die Versicherung ist verpflichtet, die Leistungspflicht an die jeweilige Krankenkasse zu melden. Bei Kapitalleistungen werden 1/120 der Leistung als monatliche Einnahme unterstellt und der Beitragspflicht unterworfen. Der Krankenversicherungsbeitrag ist dann monatlich über 10 Jahre zu leisten. Die Höhe der Krankenversicherung wird mit dem aktuellen Prozentsatz deiner Krankenversicherung ermittelt.

    Bei der Rentenauszahlung der Versicherung wurde schon immer KV-Beitrag verlangt.

    Eine rechtssichere Auskunft erhältst du von einem Rentenberater. Das sind unabhängige Berater, die auf Honorarbasis arbeiten und die sich mit dem Thema täglich befassen. Notfalls treten sie auch für deine Rechte ein. Frag vorher nach dem Honorar für die Dienstleistung.

  • Antwort von Aangie 29.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das ist so. Kommst du leider nicht drum rum.

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