Krankenhausaufenthalt: Aufpreis Einzelzimmer geleistet, kann ich das bei Steuern ansetzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bin kein Steuerprofi, aber ich denke, das könnte zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, aber da muß man einen bestimmten Prozent vom Einkommen übersteigen, damit es zählt, ich kam bisher nie mit Brillen etc. an diese zumutbare Belastung ran.

Ja, bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Aber da muss einiges zusammen kommen, damit man über die zumutbare Belastung kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bei einer andern Frage in diesem Forum zu "Außergewöhnlichen Belastungen" wurde auf die Zwangsläufigkeit der Ausgaben/Kosten hingewiesen.
Die Mehrkosten für ein Einzelzimmer sind nicht zwangsläufig.

Alle Kosten, die man als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen will, müssen nachweislich ärztlich verordnet (worden) sein.

Hat der Fragesteller ein ärtzliches Attest, dass er aus medizinischer Sicht unbedingt ein Einzelzimmer braucht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung