Krankengeldabzug

3 Antworten

habe mich getraut, die krankenkasse an zu rufen und dort nachgefragt. die waren sehr freundlich. also die begrüßen es, das ich versuchen will, auch mit hilfe eines minijobs, wieder ins arbeitsleben zurück zu finden. sie haben es notiert und mir erklärt, solange ich keinen lohn beziehe, der der beitragspflicht unterzogen ist, wird nichts vom krankengeld abgezogen. auch meine therapien werden weiter genehmigt. sie haben nur nachgefragt, was mein behandelnder arzt dazu sagt und der bestätigt ja. ein zwei stunden ja, kann mir seelisch weiter helfen, weil man sich wieder nützlich fühlt, aber noch nicht volltime, da bin ich eher wieder da als ich gucken kann, weil ich seelisch und körperlich noch nicht so weit bin. aber das weiss ich ja auch und die krankenkasse wie gesagt, befürwortet meinen weg und ich krieg weiter mein krankengeld. ich muss mich nur solange noch weiter krank schreiben lassen, weil es ja noch kein volltimejob ist, sondern ein minijob.

Primus  10.04.2015, 20:11

Schön für Dich. Dann wünsche ich weiterhin gute Besserung, damit Du bald wieder fit für die Belastung des Arbeitslebens bist

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Anscheinend bist Du wieder so hergestellt, dass Du an eine Beschäftigung denken kannst. Somit wärst Du wieder gesund und die Zahlung des Krankengeldes würde eingestellt.

Beziehst Du ALG I, darfst Du zusätzlich 14 Stunden pro Woche arbeiten und Dir wird nichts vom Verdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Den Nebenjob musst Du auf jeden Fall dem Betreuer bei der Arbeitsagentur am besten so früh wie möglich mitteilen. Dann können ggf. auch diesbezüglich noch Fragen geklärt werden. 

Die absolute Pflicht zur Meldung der Nebentätigkeit besteht spätestens am ersten Tag der Aufnahme des Nebenjobs. Und das von Dir persönlich. Du musst rechtzeitig und vollkommen korrekt die Bedingungen des Nebenjobs offenlegen. 

Die Agentur überprüft dann sehr genau, ob die oben .genannten Bestimmungen eingehalten werden.

Bei ALG II liegt die Hinzuverdienstgrenze bei ca. 100 € im Monat.

tinadelhi 
Fragesteller
 10.04.2015, 12:11

ich bin noch nicht so hundertprozentig genesen, das ich vollzeit auf dem arbeitsmarkt durch kommen würde, dies weiss auch meine ärtzin. für menschen, die eine arbeit haben und dann krankgeschrieben werden, besteht das hamburger modell, für die, die arbeitlos geworden sind durch ihre erkrankung, besteht so ein modell wohl nicht oder doch?

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Wenn du krank, bist kannst oder darfst du nicht arbeiten.

Krankengeld wird anteilsmäßig gestrichen.

Wenn du arbeitslos bist, bekommst du ALG1(wenn du berechtigt bist).