Kosten für Waldorfschule der Kinder - Sonderausgaben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Finanzamt ist es schlicht egal, ob die Schule Deines Kindes eine private oder eine kirchliche Einrichtung ist, anders gesagt: ob sie in freier oder in kirchlicher Trägerschaft ist.

Deshalb kannst Du das Schulgeld für Bildungseinrichtungen wie die Waldorfschule, die Montessorischule oder die freie Schule, ein katholisches Internat oder eine protestantische Förderschule von der Steuer absetzen.

http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/schulgeld-von-der-steuer-absetzen.html

30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro...

In §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nachzulesen