Frage von FranzDerGrosse 21.02.2012

Kosten für Logopädie von der privaten Krankenkasse zu übernehmen?

  • Hilfreichste Antwort von barmer 21.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    Dieses Problem wurde ja bereits in einem anderen Forum diskutiert.

    Das Zögern der PKV kann zwei Gründe haben:

    • Logopädie ist im Tarif gar nicht oder begrenzt vorgesehen, so dass die PKV bisher mehr oder weniger freiwillig gezahlt hat.

    • die PKV zweifelt die medizinische Notwendigkeit an. Das muss nicht bedeuten, dass sie das Problem bestreitet, möglicherweise zweifelt sie auch den Nutzen der Therapie an.

    Gruss

    Barmer

  • Antwort von qtbasket 21.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Im Unterschied zur GKV gilt bei der PKV eben nur das, was vertraglich vereinbart wurde.

    und das ist das Problem:

    .. es gibt private Krankenversicherer die in den Tarifen Leistungen für die Logopädie ausschließen oder diese nur erbringen wenn diese von Ärzten durchgeführt wird. Das passiert in der Praxis aber eben nicht, da es dafür ja die Logopäden gibt....

    Das Problem ist die Tarifauswahl !!!

    Da bei Neugeborenen keine Risikoprüfung stattfindet, werden diverse Risiken ausgeschlossen. Unter anderem auch Logopädische Therapie.

    Für Eltern kann das zu einem riesigen Problem werden.

  • Antwort von alfalfa 21.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    PKV und alles geht quer. Sie haben Beihilfe ihr Sohn ist bei Ihnen abgesichert . Gut so, Willkommen in der Premium Klasse! So, 20 Prozent sind selbst zu zahlen. Schnäpchen in der PKV, Frechheit in der GKV. So, nun in den Vertrag der PKV gesehen. Was steht da? Genau, dort steht was gezahlt wird. Und das wird auch geleistet. Wenn wir dem Herdentrieb HUK und Debeka gefolgt sind: okay, aber dann auch mit den Konsequenzen leben! Fazit Vertrag lesen, verstehen und umsetzen!

  • Antwort von VersiWeb 04.08.2012

    Hallo, ob die private Krankenversicherung tariflich bedingt zahlen muss wäre hier als Erstes zu prüfen!

    Anders als ärztliche Behandlungen, die in §4 Abs. 2 der MB/KK (Musterbedingungen Krankenkostenversicherung) geregelt werden, handelt es sich hierbei um Leistungen aus dem Bereich der Heilmittel, unter die auch eine Logopädie fällt.

    Leider hat man - eine medizinische Notwendigkeit jetzt einmal vorausgesetzt - nicht bei allen Versicherern einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, den der Logopäde ist kein Arzt, sondern Angehöriger der Heilhilfsberufe, weswegen der §4 Abs. 2 der MB/KK nicht rechtswirksam greift.

    Ich habe diese Problematik kürzlich für unseren Werbauftritt aufgearbeitet, vielleicht hilft es Ihnen und bringt Sie einen Schritt weiter, hier die Links zum Nachlesen:

    https://www.versiweb.de/logopaedie-private-krankenversicherung

    Mit freundlichen Grüßen Thorsten Gerte - VersiWeb Versicherungsmakler -

    P.S.: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich einen gut gemeinten Tipp, welcher rechtlich durch einen Fachanwlt zu prüfen wäre. Ein Beratungsvertrag kommt ebenfalls dadurch nicht zustande.

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