Kosten für Logopädie von der privaten Krankenkasse zu übernehmen?
Hallo, ein befreundetes Ehepaar ist mit deren kleinem Sohn beim Logopäden gelandet weil der Kleine nicht zum Sprechen anfangen will. Jetzt hat die private Krankenkasse signalisiert, dass sie dass nicht mehr zahlen wollten, weil es anscheinend etwas viel wird.
Hat jemand Erfahrungen mit so etwas? Die Beihilfe zahlt eh den größten Teil, aber 20% müsste das Paar dann selbst zahlen. Ist das zu verantworten von der privaten Krankenkasse, oder kann man es auch auf einen gerichtlichen Streit ankommen lassen, weil man im Recht ist und die es zahlen müssten?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo,
Dieses Problem wurde ja bereits in einem anderen Forum diskutiert.
Das Zögern der PKV kann zwei Gründe haben:
Logopädie ist im Tarif gar nicht oder begrenzt vorgesehen, so dass die PKV bisher mehr oder weniger freiwillig gezahlt hat.
die PKV zweifelt die medizinische Notwendigkeit an. Das muss nicht bedeuten, dass sie das Problem bestreitet, möglicherweise zweifelt sie auch den Nutzen der Therapie an.
Gruss
Barmer
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Im Unterschied zur GKV gilt bei der PKV eben nur das, was vertraglich vereinbart wurde.
und das ist das Problem:
.. es gibt private Krankenversicherer die in den Tarifen Leistungen für die Logopädie ausschließen oder diese nur erbringen wenn diese von Ärzten durchgeführt wird. Das passiert in der Praxis aber eben nicht, da es dafür ja die Logopäden gibt....
Das Problem ist die Tarifauswahl !!!
Da bei Neugeborenen keine Risikoprüfung stattfindet, werden diverse Risiken ausgeschlossen. Unter anderem auch Logopädische Therapie.
Für Eltern kann das zu einem riesigen Problem werden.
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PKV und alles geht quer. Sie haben Beihilfe ihr Sohn ist bei Ihnen abgesichert . Gut so, Willkommen in der Premium Klasse! So, 20 Prozent sind selbst zu zahlen. Schnäpchen in der PKV, Frechheit in der GKV. So, nun in den Vertrag der PKV gesehen. Was steht da? Genau, dort steht was gezahlt wird. Und das wird auch geleistet. Wenn wir dem Herdentrieb HUK und Debeka gefolgt sind: okay, aber dann auch mit den Konsequenzen leben! Fazit Vertrag lesen, verstehen und umsetzen!
Kommentar von LarsPerson 22.02.2012... endlich mal ein richtiger Kommentar!!!
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Antwort von VersiWeb 04.08.2012
Hallo, ob die private Krankenversicherung tariflich bedingt zahlen muss wäre hier als Erstes zu prüfen!
Anders als ärztliche Behandlungen, die in §4 Abs. 2 der MB/KK (Musterbedingungen Krankenkostenversicherung) geregelt werden, handelt es sich hierbei um Leistungen aus dem Bereich der Heilmittel, unter die auch eine Logopädie fällt.
Leider hat man - eine medizinische Notwendigkeit jetzt einmal vorausgesetzt - nicht bei allen Versicherern einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, den der Logopäde ist kein Arzt, sondern Angehöriger der Heilhilfsberufe, weswegen der §4 Abs. 2 der MB/KK nicht rechtswirksam greift.
Ich habe diese Problematik kürzlich für unseren Werbauftritt aufgearbeitet, vielleicht hilft es Ihnen und bringt Sie einen Schritt weiter, hier die Links zum Nachlesen:
https://www.versiweb.de/logopaedie-private-krankenversicherung
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Gerte - VersiWeb Versicherungsmakler -
P.S.: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich einen gut gemeinten Tipp, welcher rechtlich durch einen Fachanwlt zu prüfen wäre. Ein Beratungsvertrag kommt ebenfalls dadurch nicht zustande.
Bei Neugeborenen werden keine Risiken ausgeschlossen, das ist absoluter Blödsinn!!! Wenn ein privat Versicherter sein Neugeborenes Baby innerhalb einer Frist mit in seinen Vertrag aufnimmt, kann tatsächlich auf eine Risikoprüfung verzichtet werden, es wird aber kein Risiko ausgeschlossen!
Richtig ist allerdings tatsächlich, dass es auf die Auswahl des Tarifes ankommt! Wer als privat Versicherter tatsächlich einen schlechten Tarif für sich selbst hat, der bekommt für sein Baby auch keinen besseren. Deswegen erfragt ein guter unabhängiger Berater im Vorhinein, wie die Familienplanung aussieht und er berät seinen Mandanten hinsichtlich entsprechender Risiken!
Neugeborene dessen Eltern (Teil) in der PKV im der Eltern eingestuft. Gesundheitsfragen sind nur dann erforderlich, wenn ein Tarif gewählt werden soll, der mehr Leistungen beinhaltet als der Tarif der Eltern. Für werdende Eltern ist auch anzuraten vor Geburt des Kindes eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Worst Case auch hier die Option der KindernChversichrung greifen zu lassen