Kosten für eine Reha-Klinik oder Krankengymnastik nach Unfall

2 Antworten

Das kommt darauf an: Bei einem Arbeitsunfall ist für alles die gesetzl. Unfallversicherung zuständig. Ansonsten die Krankenversicherung für die Akutbehandlung. Für die Reha kann die Krankenkasse aber oft auch die gesetzliche Rentenversicherung sein (gerade wenn es zur Vermeidung von Erwerbsminderung). Es gibt auch von der Arbeitslosenversicherung Rehamaßnahmen (vor allem dann, wenn schon arbeitslos ist oder davon bedroht ist). Auch die Beteiligung ist geregelt. 10 Euro am Tag für max. 4 Wochen. Wenn Du Übergangsgeld bekommst, dann nicht. Natürlich musst Du auch gesetzlich rentenversichert sein, wenn Die Rentversicherung die Reha-Maßnahme bezahlen soll (logisch)

Da finden gerade gravierende Änderungen im Bereich der GKV statt !!!

Termin ist der 30.9.2012 - Ab dem 1. Oktober sind Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach § 135a SGB V verpflichtet: sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Nur diese Leistungeerbringer können noch abrechnen - Deie Rehaleistungen werden übrigens von den Kassen genehmigt, dazu bedarf es ärztlicher Gutachten.

Das ist eine gravierende Leistungseinschränkung und von einem generellen Anspruch kann man als GKV Patient nicht ausgehen !!!