Korrekte Höhe d. Anschaffungskosten bei Brokerwechsel

2 Antworten

Ist das korrekt?

Rechenfehler?

Übertragen wurden allerdings 3,307,50 €

Übertragen wurde also der Wert vom alten Broker, richtig? Und dieser Wert war der Einstandswert beim neuen Broker. Oder wurden irgendwo € 7,50 von einem Konto bar abgebucht?

Ich habe Deine Sachverhaltschilderung noch nicht ganz verstanden.

es wurden 1x 7,50 € bar abgebucht (@KAUF)

[3,300 € und 7,50 €]

und es wurden 1x 7,50 € mit auf die anschaffungskosten gerechnet (@ÜBERTRAG)

[3,300 € plus (!) 7,50 €]

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@boettnaire

Nein. Das sind die gleichen 7,50 EUR wie zuvor gezahlt. Wenn diese beim alten Broker im Anschaffungspreis nicht ausgewiesen waren, war das dort ein Fehler. Der neue Broker macht das korrekt.

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Die Anschaffungskosten sind die tatsächlichen Kosten der Kauftransaktion. Kaufst Du also 200 Aktien zu 50 EUR und zahlst dafür 25 EUR Transaktionskosten, dann sind die Anschaffungskosten 10.025 EUR. Das ist ja auch gut so, denn beim Verkauf zu 60 EUR bei einem anderen (oder dem gleichen) Broker würden dann ja wieder 30 EUR an Transaktionskosten anfallen, d.h. Dein Gewinn wäre

200 x 60 EUR - 30 EUR - 200 x 50 EUR - 25 EUR = 1.945 EUR

Beachte, daß die Transaktionskosten hier schon abgezogen wurden. Das ist der einzige Fall, in dem "Werbungskosten" für Wertpapieranlagen heute noch anerkannt werden.

Oder platt gesagt: egal, was Du damals für Anschaffungskosten hattest - es ist in Deinem Interesse, die Einstandspreise nun so hoch wie möglich zu haben, da dies ja von einem späteren Veräußerungserlös mehr abziehen wird, als wenn nur die Nettopreise von 55 EUR je Aktie zum Ansatz kämen. Alles klar? :-)

Danke erstmal!

Nur ist es so, dass einmal 7,50,- € Gebühr "abfließen", d.h. nicht mit in die Anschaffungskosten hineingerechnet werden (= beim Kauf) und es beim Übertrag der Aktienposition abermals zu 7,50,- € Gebühr kommt, die dann allerdings mit in die Anschaffungskosten fließen. Oder ist mir die steuerrechtliche Komponente der Antwort entgangen?

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@boettnaire
  • Du zahlst beim Kauf der Aktien 60 x 55 EUR = 3.300 EUR

  • Du zahlst beim Kauf Transaktionskosten von 7,50 EUR.

  • Bis hierher wurden also 3.307,50 EUR gezahlt (von Deinem Konto abgebucht).

  • Nun erfolgt der Übertrag zu einem anderen Broker.

  • Dieser Broker übernimmt einfach die Anschaffungskosten und weist diese als 3.307,50 korrekt aus. Du hast inzwischen nichts weiter gezahlt. Keine Gebühr. Einfach nur die Anschaffungskosten.

Woher also sollten nun 2 x 7,50 EUR kommen???

Beim Verkauf fallen dann beispielsweise wieder 10 EUR an und die Aktien werden z.B. für 60 x 95 EUR = 5.700 EUR verkauft.

  • Kauf: -3.300 EUR - 7,50 EUR (korrekt vom alten Broker übernommen)
  • Verkauf: 5.700 EUR - 10,00 EUR
  • Bilanz: 5700-3300-17,50 = 2.382,50 EUR

Nur dieser Betrag wäre dann zu versteuern, wenn die (was angesichts des Preises von 55 EUR vermutet werden kann) nicht ohnehin Altbestand von vor 2009 sind. Dann sind nämlich alle Einstandspreise etc. irrelevant, da der Verkauf steuerfrei erfolgt.

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@gandalf94305

ja, also um es kurz zu machen: es wurden 2x 7,50 € gezahlt: einmal beim kauf, einmal beim übertrag [was nicht sein darf (?)].

der broker begründet dies damit, dass die anschaffungskosten (7,50 €) steuerlich mit angerechnet werden müssen (beim übertrag), was normalerweise erst beim verkauf geschieht, der aber nunmehr beim neuen broker stattfinden wird.

die aktien wurden 2013 gekauft.

handelt es sich daher vielleicht eher um ein steuerliches „problem“?

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@boettnaire

Einer von uns beiden hat es noch nicht verstanden.

Es wurden beim Kauf gezahlt: 3.300 EUR für die Aktien zzgl 7,50 EUR Transaktionskosten. Diese wurden abgebucht.

Es wurden beim Übertrag gezahlt: 0 EUR. Nichts abgebucht

Ein Verkauf hat noch nicht stattgefunden.

Also steht korrekterweise als Anschaffungspreis beim neuen Broker 3.300 EUR plus 7,50 EUR. Das liegt daran, daß der Anschaffungspreis ja nicht die Aktien alleine umfaßt (hätte beim alten Broker auch so stehen müssen), sondern Aktien und Transaktionskosten. Gezahlt hast Du genau ein Mal die 7,50 EUR, nämlich beim Kauf.

Wie bitte kommst Du auf die Idee, der Depotübertrag hätte nochmals 7,50 EUR gekostet? Wo wurden diese vom Referenzkonto abgebucht?

Es ist auch wichtig, daß diese 7,50 EUR jetzt drin stehen, da ja später bei der Ermittlung des Gewinns diese als Aufwendungen vom Erlös bei der Ermittlung der Steuern abgezogen werden.

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@gandalf94305

Last try! Dank dennoch! =)

Du kaufst 01/2013 60 Stk. Aktien für 55,00 EUR (= Einstandskurs) und es einen Gesamtwert von 3.300,00 EUR, Kursgewinn = 0,00 EUR und es werden 7,50 EUR Kaufordergebühren bar abgezogen.

Nun entwickeln sich die Aktien bis 11/2013 auf 72,00 EUR (= „Jetzt-Kurs“) dann hat es einen Gesamtwert von 4.320,00 EUR, Kursgewinn = 1.020,00 EUR.

Wenn jetzt auf die 3.300,00 EUR nochmal 7,50 EUR mit angerechnet werden, hast du 3.307,50 EUR : 60 Stk. Aktien und einen neuen Einstandskurs (beim Brokerwechsel) von 55,125 EUR (statt 55,00).

Die Gewinnspanne bis 72,00 EUR (= „Jetzt-Kurs“) verringert sich dadurch und dein Kursgewinn liegt bei 1.012,50 EUR* (statt 1.020,00).

D.h. du zahlst 1x bar und unmittelbar 7,50 und 1x über den höheren Einstandskurs indirekt und mittelbar 7,50.

[*] klar hast du bei weniger Gewinn, weniger zu versteuern. Toll ..!

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@boettnaire

Hier liegt der Denkfehler. Überlege mal in jeder Phase, wie hoch der Wert und die Kosten sind.

Kauft man ein Stück Gold für 3.000 EUR und 20 EUR Gebühren, verkauft dies zu 3.010 EUR und 20 EUR Gebühren, dann hast Du doch nicht 10 EUR Gewinn gemacht, sondern 30 EUR Verlust!

Mit den Aktien:

  • man kauft für 3.300 EUR plus 7,50 EUR Transaktionskosten Aktien. Die Position hat einen Wert von 3.300 EUR und einen Einstandpreis von 3.307,50 EUR. Buchverlust bisher also 7,50 EUR. Der Einstandskurs ist einfach Einstandskosten geteilt durch Anzahl Aktien.

  • der Kurs entwickelt sich zu 72 EUR, d.h. die Position hat einen aktuellen Wert von 4.320 EUR und immer noch einen Einstandspreis von 3.307,50 EUR. Der Buchgewinn beträgt 1.012,50. Du kannst doch nicht einfach die gezahlten 7,50 EUR unterschlagen. Diese müssen in die Bilanz hinein.

Wenn bei Deinem alten Broker als Einstandspreis nur 3.300 EUR ausgewiesen waren, ist dies schlichtweg falsch, denn gezahlt hast Du tatsächlich 3.307,50 EUR.

Wird nun verkauft zu beispielsweise 75 EUR, so wäre das ein Erlös von 4.500 EUR abzüglich der Transaktionskosten von dann vielleicht 10 EUR. Also hast Du einen tatsächlichen Gewinn von 4.500 EUR - 3.300 EUR - 7,50 EUR - 10,00 EUR = 1.182,50 EUR.

Das ist die Bilanz und die einzige Bilanz dieses Trades. Das sagt, was gezahlt wurde und was man bekam. Das ist unter anderem auch die Grundlage für die Besteuerung.

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