Kopie von Überweisungsbeleg als Nachweis für Bezahlung?

2 Antworten

Was bedeutet denn "Kopie" des Überweisungsbelegs? Bei beleggebundener Überweisung ist diese Kopie ohne jede Aussagekraft, denn es kann damit noch nicht einmal nachgewiesen werden, dass die Überweisung bei der Bank eingereicht worden ist. Wesentlich aussagekräftiger ist die Überweisungsbestätigung, die man beim Online-Banking nach Erledigung des Auftrags ausdrucken lassen kann. Allerdings ist jedem ja bekannt, dass man Unterlagen manipulieren kann. Im Computerzeitalter kann das selbst ein unbedarfter Nutzer.

Kurzum: Ein Nachweis ist das nicht. Ob man die Ware trotzdem verschickt, ist Vertrauenssache.

Eine Garantie ist das natürlich nicht, denn an einem Scan kann man natürlich viel bearbeiten und verändern. Aber ein Zeichen des guten Willens ist es allemal. Ich würde es davon abhängig machen, was die Ware für einen Wert hat. Eine Hifi-Anlage im Wert von 10.000 Euro würde ich nicht auf gut Glück verschicken, aber einen kleineren Geschenkartikel dann vielleicht doch. Manchmal kann man den Leuten ja doch vertrauen...:)

Guter Ansatz! Wenn dann der Absender noch aus D kommt und neben der Bankbelegkopie auch noch eine Kopie des Personalausweises mitschickt, wäre doch fast alles in Ordnung.

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