Kontopfändung Jugendamt

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Hallo Mrs. Abbot, ich rate Ihnen dazu, mit dem Jugendamt offen die Situation zu diskutieren. Dem Jugendamt gegenüer sollten sie den Verwandtschaftsstatus zwischen Ihnen und Ihrem Ex offenlegen. Ggf. ob die Höhe des Unterhaltes mdl. vereinbart wurde oder ob ggf. schriftliche Vereinbarungen vorliegen (insbes. Gerichtsbeschluss). Je nach Situation kann das Jugendamt auch in Vorleistung treten und sich diesen Vorschuss von Ihrem 'Ex' erstatten lassen.