Konto des Erblassers mit PIN und EC-Karte abgeräumt - haftet Bank?
Nach dem ein älterer und allein stehender Herr bei sich zu Hause in einer Mietwohnung verstorben war, hat jemand mit seiner EC-Karte und PIN-Nr. das ganze Barvermögen abgehoben. Der Erbe weiß nicht, wer es gewesen ist. Kann die Bank dafür haftbar gemacht werden?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe
Keine Chance.
Wer Karte und PIN hat, gilt als Berechtigter.
Es muss ja jemand gewesen sein, der Zugang zur Wohnung hatte, wußte wo karte und PIN sind.
Der Erbe sollte ganz schnell die Bank ansprechen, ob noch die Aufnahmen der Kameras an den Automaten vorhanden sind.
Dann überlegen, wer einen Schlüssel hatte. Der Täterkreis müßte überschaubar sein, wenn es keine einbruchspuren an der Tür gibt.