Konto des Erblassers mit PIN und EC-Karte abgeräumt - haftet Bank?

1 Antwort

Keine Chance.

Wer Karte und PIN hat, gilt als Berechtigter.

Es muss ja jemand gewesen sein, der Zugang zur Wohnung hatte, wußte wo karte und PIN sind.

Der Erbe sollte ganz schnell die Bank ansprechen, ob noch die Aufnahmen der Kameras an den Automaten vorhanden sind.

Dann überlegen, wer einen Schlüssel hatte. Der Täterkreis müßte überschaubar sein, wenn es keine einbruchspuren an der Tür gibt.