Kommt man beim Festgeld der Postbank gegen Zahlung von Strafzinsen früher an sein Geld?

1 Antwort

"Jein!"

Die Postbank schreibt in ihren besonderen Bedingungen für Festgeldanlagen "Kapital plus direkt":

"5 Eine Kündigung von Kapitaleinlagen während einer vereinbarten Festzinszeit ist nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.".

Leider findet sich in diesen besonderen Bedingungen weder die Beschreibung des wichtigen Grundes noch der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die nicht einmal erwähnt wird. Also, nicht sehr transparent.