Kommt der Grundfreibetrag auch bei Auslandsaufenthalt zur Geltung?
Ich habe vor, mehrere Jahre im nichteuropäischen Ausland zu verbringen. Kommt der Grundfreibetrag von € 8004 und der Sparerfreibetrag zur Anrechnung, wenn ich nur Zinsen aus Kapitalanlagen in Deutschland beziehe?
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Ist eine eher schwierig zu beantwortende Frage, weil es Optionen gibt.
Ich hoffe mal, dass da eine passende Antwort dabei ist:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=31256&ccheck=1
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Ja. In diesem Fall wärst Du allerdings nur beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Solltest Du dauerhaft unter den genannten Grenzen bleiben, kannst Du sogar eine NV-Bescheinigung beantragen.
Bedenke jedoch auch, daß ggf. die Kapitalerträge aus Deutschland und die ggf. gezahlten Steuern bei der Steuererklärung in Deinem Aufenthaltsland zu berücksichtigen sind. Prüfe, ob und welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt.
Um welches Land geht es denn? Wirst Du Deinen Wohnsitz aus Deutschland verlegen oder weiterhin hier gemeldet bleiben?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 05.07.2011"In diesem Fall wärst Du allerdings nur beschränkt steuerpflichtig in Deutschland"
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"Wirst Du Deinen Wohnsitz aus Deutschland verlegen oder weiterhin hier gemeldet bleiben?"
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Na, nun entscheide dich mal mit deiner Antwort.Kommentar von gandalf94305gandalf94305 05.07.2011Hehe... ich wollte hier noch das Türchen offen lassen. "Mehrere Jahre" kann ja auch eine Auswärtstätigkeit mit zweitweisem Heimkehren sein. Dann würde man den Wohnsitz in D vielleicht nicht aufgeben. Das wollte ich nochmals rückfragen.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 05.07.2011"Dann würde man den Wohnsitz in D vielleicht nicht aufgeben"
Dann wäre der Frager aber unbeschränkt steuerpflichtig.Kommentar von hobbes 05.07.2011Vielen Dank für die prompte Antwort! Ich habe vor, zunächst einmal dauerhaft nach Thailand auszuwandern und mich hier abzumelden.
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Wenn Du weiter einen Wohnsitz in Deutschland unterhältst, bist Du hier weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.
Du hast den Sparerfreibetrag und Deine Kapitaleinkünfte gelten durch den Steuerabzug als abgegolten. Du kannst jedoch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.
Wenn Du den Wohnsitz hier aufgibst, bist Du nur noch beschränkt steuerpflichtig.
Nach § 50 Abs. 2 EStG gelten Deine Kapitaleinkünfte durch den Steuerabzug als abgegolten. Da Werbungskosten nach § 50 Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen werden dürfen, geh ich Mal davon aus, dass man auch den Sparerfreibetrag zur Verfügung hat, obwohl ein inneres Gefühl sagt, dass dem nicht so ist.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 05.07.2011Das Problem aber ist, dass Zinsen keine inländischen Einkünfte nach § 49 sind und deshalb nicht in DE besteuert werden können.
Wie lösen wir die Konkurrenz zu 50 (2)?Kommentar von MeandorMeandor 09.07.2011Oh stimmt, hab jetzt erst gelesen, dass über den § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG die meisten Kapitaleinkünfte ausgegrenzt werden.
So schwer kann die Lösung aber nicht sein, denn es dürfte ja eher ein altäglicher Fall sein.
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Vielen Dank für die prompte Antwort! Ganz schön verwirrend, denke aber, ich habe die Erläuterungen in Deinem Link, nach dem 3. Mal durchlesen, verstanden.