Könnte jeder meinen Lottogewinn abholen?

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Ja. Früher trug man mal seinen Namen auf dem Schein ein.

Heute ist es aber tatsächlich s, dass der, der den Schein hat, auch alle Rechte hat.

Wenn man also nicht durch eine Quittung nachweisen kann, das man den Lottoschein einem anderen zur Gewinnabholung übergeben hat, so hat der das Geld.

Ebenso, wenn man einen Lottoschein auf der Strasse findet. Der Finder (Unehrlichkeit und Fundunterschlagung voraus gesetzt) kann sich den Gewinn abholen.

Daraus ergibt sich übrigens ein Problem. Bringt man den gefundenen Lottoschein zum Fundamt udn wird er nicht abgeholt, so bekommt ihn ja der Finder nach einem Jahr. Aber dann ist der Gewinn verjärt (3 Monate).

Unter Umständen wäre es also klüger den Gewinn abzuhlen und dann den Gewinn zum Fundamt zu bringen.

Der Schein mit den Kreuzen gilt nicht . Nur die Quittung ist bei Geltendmachung von Gewinnansprüchen vorzulegen . Auf der Rückseite sollte man seinen Namen und Adresse eintragen , um einen Mißbrauch zu erschweren.