Können VBL-Beiträge selbst nach entrichtet werden?
Meine Frau war etwas länger als 5 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig. Leider bezog sie 3 Monate Krankengeld, so dass die Anwartschaft auf VBL nicht erfüllt ist und die eigenen Beiträge sogar verloren sind. Istes möglich, die fehlenden Beiträge selbst nach zu zahlen?
1 Antwort
Es geht hier um das Produkt VBL Klassik - das ist eine Pflichtversicherung und die An-und Abmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber, ebenso wie die Beiträge. Satzung der VNL §§ 26-29.
Der Versicherte kann in diesem Modell keine freiwilligen Beiträge leisten.
Es gibt noch andere VBL Produkte, da wäre das möglich - aber die treffen hier wohl nicht zu.
Ja danke, ich hatte da auch kaum Hoffnung, zumal es schon ein paar Jährchen zurück liegt und die Antwort damals negativ war. Es soll früher mal möglich gewesen sein, aber selten werden ja solche Dinge im Leben besser.