Können Schulden beim Anspruch auf Kindesunterhalt geltend gemacht werden?

gefragt von SusannaLSusannaL am 03.07.2009 um 15:23 Uhr

Wenn der Mann Schulden hat, kann er diese dann beim Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. Juli 2009 15:43
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Es gibt berücksichtungsfähige Schulden udn nciht berücksichtigungsfähige Schulden.

Sie müssen vor der Trennung entstanden sein.



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