Ein Freund von mir musste sich aufgrund seiner neuen Arbeit einige Anzüge zulegen. Jetzt hat er mich gefragt, ob er diese bei seiner nächsten Steuererklärung als Werbungskosten wirksam ansetzen kann und somit von der Steuer absetzen kann?

Hier greift das Aufteilungsverbot des § 12 EStG.
Die einzige Privatkleidung die abzugsfähig st, sind die Smokings der Croupiers
Nein. Weil Anzüge keine Berufsbekleidung ist. Das FA sagt, Anzüge kann mann auch privat tragen.
Nein diese können nicht von der Steuer abgezogen werden, dass diese Kosten des Privaten Lebens sind. Du kannst die Anzüge ja auch privat anziehen. Ein Aufteilung in beruflichen und privaten Anteil ist da nicht möglich.