Kleinunternehmer- Steuererklärung seit fast 3 Jahren nicht gemacht! Was nun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lohnsteuer und IHK kannste mal gleich vergessen. Da kommt nichts.

Wenn ich mir das so durchlese, dann empfehle ich dir: nimm deinen Schuhkarton mit allen Unterlagen und geh zum Steuerberater. Der ordnet dann alles und du einreichbare Steuererklärungen. Fertig!

Das mit dem Einwohnermeldeamt: auch das wird nicht besser, wenn du das Thema nicht angehst. Homepage der Stadt, Formular suchen, ausfüllen, ausdrucken, ab in die Post, fertig.

Der Scherbenhaufen ist nicht gross, aber du solltest schnell alles ändern. Es wird so nicht besser. Bei der Unsicherheit, die ich in den Zeilen lese, würde ich zum Steuerberater gehen. Der nimmt dir vieles ab und erklärt dir die Risiken.

hier kann in der Tat nur ein Steuerberater helfen-vielleicht klinkt sich EnnoBecker hier ein, er könnte Dir hier sicher guten Rat geben. Nicht panisch werden, es gibt immer einen Weg! Aber natürlich war es nicht klug, die Sache so lang vor sich her zu schieben.

Die Stadt(Düsseldorf) hat sich nicht verändert, nur eine andere Straße.

Ich behaupte mal, dass die Stadt Düsseldorf genau da ist, wo sie vor 1000 Jahren auch schon war und das ist nicht das einzige haarsträubende Detail an dieser kruden Story:

Du schmeißt hier munter Umsatzsteuerrecht und Einlommensteuerrecht durcheinander und krönst das Ganze auch noch mit Hinweisen auf IHK. Wenn Du Ordnung in Deine Gedanken bringen würdest, würden sich die Dinge selber ordnen.

Dein Problem fängt schon damit an, dass Du offenbar Umsatz mit Gewinn verwechselst. Oder bist Du etwa in einer Branche, wo Umsatz gleich Gewinn ist? Herzlichen Glückwunsch, laß hören. Daran hätten wir alle großes Interesse.

Wenn Du aber Auslagen gehabt hast, dann mindern die zu versteuernden Einnahmen. Wenn man dann auch weiß, dass man mindestens 8004,--€ als zu versteuerndes Einkommen haben muß um überhaupt Einkommensteuer zahlen zu müssen (Grundfreibetrag nennt sich das), kann es gut sein, dass Du überhaupt keine Steuern zahlen mußt.

Ob Du einen Steuerberater brauchst? Ich habe den Eindruck, noch weit mehr als das... Du kannst es aber auch zunächst ganz billig haben und Dir Papier, Kuli und Taschenrechner zur Hand nehmen und für jedes einzelne Jahr Einnahmen und Ausgaben notieren. Dann subtrahierst (das Wort googelst Du bitte!) Du und wenn dann weniger als 8004,--€ übrig bleiben, ist schon mal Entspannung angesagt. Wenn mehr übrig bleiben, denkst Du mal über Sonderausgaben (Google hilft auch da) nach.

subtrahierst (das Wort googelst Du bitte!)

Es soll sogar heute noch Leute geben, die den Turm von Pisa nicht umschubsen.

schmeißt hier munter Umsatzsteuerrecht und Einlommensteuerrecht durcheinander

Deswegen hatte ich Mühe, der Darstellung zu folgen. Ich dachte immer: "wieso redet er jetzt von etwas völlig anderem?"

Branche, wo Umsatz gleich Gewinn ist?

Also ich bin nah dran :-)

Insgesamt stimmen die Grundvoraussetzungen hier nicht.

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Deine Kommentare machen einen aggressiv echt... was glaubst du eigentlich wer du bist ??

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@Kerstinc

Wenn ich die Pfeile richtig zähle (1), dann meinst du wohl P59.

Warum interessiert dich denn sein Glaube? Er interessiert sich bestimmt auch nicht für deinen Wahnsinn.

Die Antworten von P59 sind zwar oftmals etwas rauh und treffen auch nicht immer meinen Geschmack, aber zum Wahnsinn treiben sie mich nicht. Denn meistens hat er recht.

jetzt geh ich mal gucken, welchen Beitrag du hier so leistest.

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@EnnoBecker

man könnte glauben privatier59 und du sind eins... diesselben spitzen und überheblichen kommentare ... ziemlich fehl am platz...

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@Kerstinc

Wenn man doppelt sieht, sollte man normalerweise zum Augenarzt gehen. In Deinem Fall würde ich einen anderen Fachmediziner empfehlen, welchen, sag ich nicht.

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@Kerstinc

man könnte glauben...

... du suchst gerade in unseren Antworten herum, um ein bisschen zu stänkern. Auch ein schönes Hobby. Wusstest du eigentlich, dass 95% aller Büroangestellten Mobbing eigentlich gar nicht so schlimm finden?

Wetten, dass du in meiner Liste stehst, wenn ich gleich nachsehe, wer mein Profil zuletzt besucht hat?

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Also ich versuche es noch einmal anders:

Meine natürlich das sich die Wohnstadt nicht verändert hat, nur die Adresse innerhalb Düsseldorfs.

Falls ich nicht falsch informiert bin, muss ich als Kleinunternehmer bis zu einem gewissen jährlichen Umsatz( 17.500€) keine Umsatzsteuer erheben, so wie ich es in meinen Rechnungen auch immer erwähnt habe.

Trotzdem muss ich doch ab einem gewissen Gewinn, ich glaube knapp 5.000€ Mitgliedsbeitrag bei der IHK zahlen, oder bin ich völlig falsch informiert?

Auch Einkommensteuern müssten doch ab knapp 8.000 Euro anfallen,

Es ist nicht nötig mich zu verhöhnen oder als dumm zu bezeichnen. Ich bin durch eine Krankheit in eine Situation geraten, aus der ich mir selber nicht mehr zu helfen vermag. Ich hatte hier einfach auf ein paar sachdienliche Tipps gehofft.

Wenn sich die Gesamteinnahmen auf 10.000 bis 12.000 Euro belaufen, ich davon aber Krankenkasse, Monatsticket, etc Abziehe, werde ich sicher unter die erwähnten 8004 Euro kommen. Verstehe ich das soweit richtig?

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@Handschuhe2

Die IHK-Beiträge sind nicht der Erwähnung wert:

http://kuerzer.de/PWXyvthsY

Du must als ersten Schritt den Gewinn ermitteln, also von Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abziehen.

Sodann kannst Du Deine Ausgaben für Krankenversicherung pp als Sonderausgaben absetzen.

Wenn dann noch mehr als 8004,--€ übrig bleiben,fallen EK-Steuern an.

Als Kleinunternehmer brauchst Du keine Umsatzsteuer auszuweisen und wenn Du das dann auch nicht gemacht hast, brauchst Du auch keine Umsatzsteuevoranmeldung abzugeben und auch keine Umsatzsteuererklärung.

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@Privatier59

Ich habe das ja nur neben dem Studium gemacht. Meist in einem callcenter, wo ich kommen und gehen konnte wann ich wollte dann eine Rechnung über die Stundenzahl geschrieben habe. Zusätzlich einige Promotion Jobs. Deswegen fällt es mir ein bisschen schwer hierbei Betriebsausgaben und Einnahmen zu unterscheiden bzw. diese anzugeben. Gibt es diese in dem Fall überhaupt? Macht es nicht vielleicht Sinn zum Finanzamt zu gehen, die Situation zu erklären und versuchen das ganze wieder in geregelte bahnen zu bringen?

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@Handschuhe2

Wenn ich "callcenter agent" höre, stellen sich mir ganz andere Fragen: Ist das wirklich selbständige Arbeit oder Scheinselbständigkeit? Google mal den Begriff "Konsequenzen Scheinselbständigkeit" und Dir wird dann klar, dass sich die Frage der Umsatzsteuer ohnehin nicht stellt. Dafür aber könntest Du gegen den "Auftraggeber" weitere für Dich interessante Ansprüche haben, z.B. ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, auch den Arbitnehmeranteil, nachzuzahlen.

Und Betriebsausgaben wären ja mindestens die Fahrtkosten.

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@Privatier59

...wobei die "Scheinselbständigkeit" ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dieser Aspekt ist zwar ebenfalls zu beachten, hat jedoch mit den Steuern nichts zu tun.

Im Übrigen verhöhnt hier niemand jemanden. Es mag vielleicht noch nicht ganz so ins Licht der Öffentlichkeit gerückt sein, aber Tatsache ist, dass Rechtsanwälte, Steuerberater usw. selten graue humorlose Fachidioten in Nadelstreifen sind. Ein wenig Lockerheit im Umgang mit den Mitmenschen ist auch in solchen kreisen nicht nur hilfreich, sondern sogar häufiger anzutreffen als man glauben möchte.

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@EnnoBecker

Ohne eine gewisse Provokation hätte der Fragesteller keine weiteren Details verraten und insofern war es hier von Vorteil für ihn selber.

Und die Scheinselbständigkeit hat zumindest doch auf die Auswahl der Anlage zur Einkommensteuererklärung Bedeutung. Da würde sich im übrigen noch ein ganzer Rattenschwanz weiterer Fragen anknüpfen. An Stelle des Fragestellers würde ich mir das mal alternativ durchrechnen und dann entscheiden, was für mich besser ist.

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@Privatier59

Als erster möchte ich vor allem Euch beiden einmal Danken, dass Ihr Euch überhaupt die Zeit nehmt auf meine Frage einzugehen und mir wirklich weiterhelft.

Ich möchte das ganze nun auch angehen und die diversen Gänge unternehmen. Die Frage ist einfach nur, wie verhalte ich mich richtig?

Sage ich im Einwohnermeldeamt sofort, dass ich mich vor knapp 3 Jahren vergessen habe umzumelden und nehme die eventuell anfallende Strafe in kauf, oder "tue" ich einfach so, als wäre ich jetzt in meine neue Wohnung gezogen? Sollte das irgendwo hinterlegt sein, falle ich damit natürlich auf die Nase und mache es ggfs. noch schlimmer.

Zum Thema der Scheinselbstständigkeit kann ich sagen, dass mir die damals empfohlen wurde. Durch die durch mich frei einteilbare Arbeitszeit, und da ich kommen und gehen kann wann ich möchte, sei dies völlig in Ordnung und nicht zu beanstanden. Es gibt auch andere Mitarbeiter die dies so machen, wodurch bisher keine Probleme für das Unternehmen oder die "Selbstständigen" entstanden ist.

Nach der Ummeldung werde ich dann zum Finanzamt gehen, und dort die Karten auf den Tisch legen. Angeben, dass ich nicht umgemeldet war und mich ihre Post dadurch nicht mehr erreicht hat. Aufgefallen sei mir dies erst Anfang dieses Jahres, weil ich erneut umgezogen bin. Ich gehe davon aus, dass man dann von mir die Unterlagen der letzten Jahre haben möchte, welche ich auch Vorlegen kann. Auf denen werde ich dann, wenn ich Euch richtig verstanden habe, Betriebseinnahmen und Ausgaben darlegen müssen. Die Einnahmen sind nicht schwer zu bestimmen, das sollte die Gesamtsumme meiner jährlich gestellten Rechnungen sein. Aber welche Ausgaben kann ich annehmen, um unter den bereits erwähnten Betrag von 8004 Euro zu kommen, damit mich keine deftigen Nachzahlungen erwarten? Auch eventuelle Säumnisgebühren muss ich natürlich mit einkalkulieren.

Auch hier ist die Frage, was sage ich, was gebe ich an?

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@Handschuhe2

Beim Einwohnermeldeamt machst Du das, was alle in dieser Lage tun: Tue so, als ob Du jetzt erst umgezogen bist. Die prüfen nie nach.

Nachprüfen wird aber das FA und deshalb ist sehr wichtig, dass Du Dir vorher über alles Klarheit verschaffst. Wenn Du Dich in dem Thema garnicht auskennst, dann beauftrage einen Steuerberater. Kostet zwar Geld, bewahrt Dich aber vor Fehlern.

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@Handschuhe2

Das Thema Scheinselbständigkeit kann man mit einem Statusfeststellungsverfahren ja abschließend erschlagen.

Beim Finanzamt werden einfach die Steuererklärungen abgegeben und fertig is. Es besteht keine Verpflichtung, dem Finanzamt einen Wohnungswechsel anzuzeigen. Hier hat das FA dann eben nicht zustellen können.

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Nein, bei dem Einkommen wird die Steuer sehr überschaubar sein. Und dementsprechend auch die eventuellen Säumniszuschläge. Da die selbstständig bist, heißt das übrigens nicht Lohnsteuer.

Ein Steuerberater wäre teurer.

Wegen des Einwohnermeldeamtes macht es auch keinen Sinn, länger zu warten. Geh einfach hin und melde Dich per 1.1. oder so um. Zwangsabmeldungen sind selten.

Warten macht nichts besser.

Viel Glück

Barmer

Ein Steuerberater wäre teurer.

Teurer als was? Als der Existenzverlust?

Das darf getrost bezweifelt werden.

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