Kleinreparatur, wenn Wasser im Heizkessel (Gasheizung) aufgefüllt werden muß?

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Ich verkompliziere das nun mal nicht, sondern unterstelle, dass die Heizung nicht warm wurde, der Monteur wurde gerufen, füllte Wasser nach und es funktionierte wieder.

Ein "Schaden" kann da gar nicht enstanden sein. Dieses Wasserauffüllen gehört zur ganz normalen Wartung einer Heizungsanlage und wird in ordentlichen Häusern mind. 1x jährlich durchgeführt.

Die Kosten dafür sind ebenfalls ganz normal umlagefähig, es ist schliesslich keine Reparatur - auch keine kleine.

Die Beschreibung der Schadens-, Vertrags-, Wohnungs- und Heizungssituation ist unklar.

Dezentrale Heizung in der Wohnung oder Zentralheizung für mehrere Wohnungen? Gemietete Wohnung oder Haus? Wie lautet die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag genau? Welcher genaue Schaden ist entstanden?