KLEINGEWERBE Was steuerpflichtig und was nicht?

4 Antworten

Ihr seid aber auch richtig einfach so in die Selbständigkeit reingestürzt. Absolut keinen Fachmann vorher gefragt.

Praktisch alle Deine Annahmen sind falsch.  Ihr verwechselt Umsatz mit Gewinn.

Umsatz = Einnahmen

Beim Umsatz gilt, dass man bis 17.500,- Euro im Jahr (1.458,- durchschnittlich pro Monat), keine Umsatzsteuer zu zahlen hat. Man ist Kleinunternehmer und bei denen wird Umsatzsteuer nicht erhoben. Wenn man die Grenze überschreitet, muss man ab dem folgenden Jahr mit Umsatzsteuer arbeiten, kann dann aber auch aus den eigenen Betriebsausgaben die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie ordnungsgemäß ausgewiesen wurde.

Gewinn

Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Darauf ist Einkommensteuer zu entrichten, wie auf die anderen Einkünfte (Löhne, Renten usw.) auch. Auf dem Gewinn basieren auch die Beiträge zur Krankenversicherung. 

Wenn Ihr 2.000,- Euro Gewinn (wohl bemerkt nicht Einnahmen, sondern Einnahmen abzüglich Kosten) pro Monat macht. Dann gehen noch die Sonderausgaben runter, wie z. B. Krankenversicherung. Sagen wir mal 17.000,- zu versteuerndes Einkommen = Einkommensteuer ca. 0,- Euro, höchsten 100,- pro Jahr. Aber Du hast ja noch Dien Gehalt, dessen höhe Du nicht angegeben hast. Das käme dazu und da reicht die Lohnsteuer, die Dir abgezogen wurde dann nciht aus. Das kann man natürlich nur ausrechnen, wenn man Dein Einkommen kennt.

mein Mann hat dieses Jahr mit einem Kleingewerbe angefangen.

Halte ich für eine Lüge oder zumindest ein Gerücht, denn in Deutschland gibt es keine Kleingewerbe. Es gibt Gewerbe oder eben nicht.

Jetzt meine Frage, mein Mann sagt er darf als Kleingewerbe betreibender 1400 Euro im monat verdienen.

Als Kleinunternehmer: Wenn er mehr als 17.500,- € einnimmt (nicht verdient!), wird ab nächstem Jahr regelbesteuert. Das ist aber nicht schlimm, schon gar nicht, wenn er ohnehin nur Aufträge von anderen Kunden hat, die Firmen sind, denn diese sind vorsteuerabzugsberechtigt.

jetzt sagte ein Bekannter von uns, das das Auto oder, werkzeug oder Maschinen nicht in diesen 1400 mitgerechnet werden.

Wie ich bereits sagte ist alles was an Geld reinkommt der sog. Umsatz und relevant bezüglich der 17.500,- € sind eben die Umsätze. Die Betriebsausgaben werden dem Umsatz gegenüber gestellt um den Gewinn zu ermitteln. Dieser ist für die Einkommensteuer relevant (und für die Krankenkasse), nicht für die Umsatzsteuer.


Dein Mann sollte sich einen

Steuerberater

suchen oder mal ganz dringend Gründerseminare der IHK besuchen. Andernfalls lässt er das Selbständig-Sein lieber, denn ein Selbständiger muss nicht nur fachlich gut sein, sondern auch kaufmännisch, egal welche Branche.

Diese Frage ist leicht beantwortet.

Sofort Gewerbe wieder abmelden und Deinem Mann erstmal einen Kurs im Computerumgang und richtigem Händeln der Selbstständigkeit spendieren !

Ansonsten könntet Ihr Euch nicht nur verschulden, sondern auch überschulden und da Du nicht wirklich Zeit für sein Gewerbe hast, kannst Du auch Deinen eigenen Job verlieren. Wer zahlt dann die Rechnungen ?

Wovon wollt Ihr dann leben ? Harz IV ?

Bitte schalte Dein Gewissen ein !