Kleingewerbe - getrennte Anmeldungen von Eheleuten

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Natürlich können Eheleute beide ein Gewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht, nur die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung) anmelden. Ggf. auch in der gleichen Branche. Wenn man aber leicht ersehen kann, das es nur ein Vehkel ist um die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer zu verdoppeln, dann geht das schief.

Also ein Laden mit zwei Kassen, ein Flohmarktstand, mit zwei Leuten usw. Das fällt unter § 42 AO (Abgabenordnung), der besagt, wenn man eine Sache nur deshalb macht, weil man eine steuerlich begünstigende Regeleung in Anspruch nehmen will, dann ist diese Sache nichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.