Kirchensteuer bei Auslaendern
hallo,
ich bin in Polen getauft worden und gehöre dort der rkK. Ich bin letztens nach Deutschland gekommen und habe mich bei Anmeldeamt und Finanzamt als konfessionslos angemeldet. Früher vor 6 Jahren habe ich mich bei Anmeldeamt in demselben Bundesland als römisch-katolisch registrieren lassen.
Folgende Fragen: 1. Werden die Beamten prüfen welche Konfession ich früher bei einem anderen Amt angekreuzt habe.
Falls ich einen Brief von Beamten bekomme, könnte ich schreiben, dass ich damals einen Fehler gemacht habe, würden die dann in Polen prüfen ob ich wirklich einer Kirche angehöre. In Dtl. weiß die Kirche von mir nichts.
Kann jemand von mir eine Bestätigung anfordern, dass ich konfessionslos bin? Wenn ich sage dass ich nie einer Kirche angehörte, dann gibt es doch keine Bestätigung über Kirchenaustritt?
Oder soll ich lieber doch aus der Kirche amtlich austreten und die Kirchensteuer für die letzten 2 Monate nachzahlen?
danke
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ich habe in wenig recherchiert und bin überrascht worden. Die rk Kirche ist weniger transparent also die ev. Kirche. Und daher kann ich nur vermuten wie es genau ist. Ich skizziere hier mal die Lage bei der ev. Kirche:
die Mitgliedschaft bei der Kirche löst Kirchensteuerpflicht aus, wenn man seinen Wohnsitz / Aufenthalt in D hat. Hält man sich im Ausland auf, so pausiert die Mitgliedschaft, bis man wieder in D lebt.
Ist man Mitglied von "Gliedkirchen", so tritt man bei Anmeldung bei Einwohnermeldeamt automatisch auch in den ev. Kirchengemeinde ein und die Steuerpflicht lebt auf.
Wird man nicht automatisch Mitglied, muss man bei der Kirche vorsprechen.
Dazu lese man das hier http://www.ekhn.de/recht/bd1/081.pdf (von der rk Kirche habe ich so ein Dokument nicht gefunden).
Somit sehe ich hier die Frage:
- wie sieht die Kirchengemeinschaft in PL das ganze bei Wegzug ins Ausland?
- mglw. besteht in PL Abgabenpflicht trotz Wegzug
- wie sieht es die dt. rk Kirche, wenn man hier zuzieht, getauft ist nach rk Masstäben
- wird man automatisch Mitglied oder nur durch Vorsprache bei der Kirche?
- kann das Einwohnermeldeamt überhaupt entscheiden, was mit der Mitgliedschaft passiert?
Damit ist es zu kurz gedacht, dass einer, der einer Regligionsgemeinschaft in PL angehört, automatisch hier zur rk Kirchengemeinschaft gehört.
Es mag sein, dass man hier automatisch als rk Gläubiger aus PL Mitglied der dt. rk Kirche wird. Dann müsste man explizit den Austritt erklären. Es mag aber auch anders sein.
Wer kann das wissen? Die rk Kirche selbst, vermute ich.
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Dzien dobry,
um hier eine vernünftige Antwort zu finden, müsste man wissen, in welchem Bundesland du nun wohnst. Kirchensteuer ist nämlich Ländersache.
Ich habe beispielhaft mal das Kirchensteuergesetz von Berlin hergenommen. Dort heißt es gleich in § 1:
"Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können nach Maßgabe dieses Gesetzes Steuern auf Grund eigener Steuerordnungen erheben (steuerberechtigte Religionsgemeinschaften)."
Nun kenn ich mich in Sachen kirchlicher Verwaltung nicht so gut aus, aber ich meine, dass deine Taufkirche aus Polen hier in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und damit nicht kirchensteuerberechtigt.
Das bedeutet, dass du - zumindest aus meiner Sicht - in Deutschland das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht hast. Du bist konfessionslos, solange du hier nicht einer Religionsgemeinschaft beitrittst.
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Du erwartest ernsthaft eine Hilfsanleitung zum Betrug? Dann bist Du hoffentlich im falschen Forum.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 08.07.2012Nein, das ist hier ganz und gar nicht der Fall.
Schau dir mal ein Kirchensteuergesetz an.
Kommentar von FREDL2FREDL2 08.07.2012@EnnoBecker: Na, bei der Fragestellung hat man schon auf den Gedanken kommen können.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 09.07.2012Ich nicht. Die Diktion von polnischen Deutschschreibern ist auffällig, ich kenne das. Aber das schreibe ich dir lieber per PM.
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Du bist Pole und gehörst der kath. Kirche in Polen an. Die Kirchensteuer ist so viel ich weiß in Deutschland Ländersache. Da Polen kein deutsches Bundesland ist, bist Du hier nicht KiSt-pflichtig.
Dazu kommt, dass die Kirchensteuer keine Steuer ist (ich glaube in Niedersachsen ist das anders geregelt) sondern ein Vereinsbeitrag, der von den deutschen Finanzbehörden gegen hohes Entgelt eingezogen wird. Wer diesen Vereinsbeitrag hinterzieht, begeht keine Steuerhinterziehung! Dem Finanzamt ist das deshalb relativ egal und macht deshalb mit Sicherheit keine Nachforschungen.
Allenfalls die Kirche könnte auf dem Klagewege versuchen, ihre Vereinsbeiträge bei Dir einzuklagen. Das hat sie meines Wissens aber noch nie getan.
Es gibt also für Dich keinen Grund aus der Kirche auszutreten. zu mindest keinen finanziellen.
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zahlen willst du noch mehr lügen......das nennt man in germany ****Betrug****
Endlich ist Enno aufgewacht und erhellt die Dunkelheit! Du stehst aber spät auf. Ich sitze schon seit 3.00 Uhr am Computer.
Ich habe schließlich auch noch anderes zu tun als zu spielen. Übermorgen ist der Zehnte - falls das irgendeine Assoziation bei dir hervorruft.
Was ist denn das für eine Pappnase gewesen mit diesen dämlichen Fragen? Ich rede von paranoid INGA.
Von wegen nur spielen. War schon unterwegs zu meinen Häusern um ein aufmerksames Auge auf die Gemeinde zu werfen, Vermieterschicksal eben. Und der 10te erinnert mich an etwas. Fahrt Ihr das Geld bei Euch immer noch mit der Schubkarre zur Finanzkasse? FREDL2 machte auf einen Umstand aufmerksam, der mir entgangen war: p-Inga und Urwaldingo haben dieselbe Diktion, Zufall???
An der Handschrift kann man seine Schweine am Gang erkennen, das ist wohl so. Beobachtet hab ich das am genannten Beispiel nicht, aber vorstellbar ist es.
Ich wäre froher , wenn ich noch mehr Geld zum Finanzamt karren dürfte. Aber daran arbeite ich ja.
Und du solltest was gegen die senile Bettflucht unternehmen.