Frage von xmarkx 08.07.2012

Kirchensteuer bei Auslaendern

  • Antwort von obelix 08.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich habe in wenig recherchiert und bin überrascht worden. Die rk Kirche ist weniger transparent also die ev. Kirche. Und daher kann ich nur vermuten wie es genau ist. Ich skizziere hier mal die Lage bei der ev. Kirche:

    die Mitgliedschaft bei der Kirche löst Kirchensteuerpflicht aus, wenn man seinen Wohnsitz / Aufenthalt in D hat. Hält man sich im Ausland auf, so pausiert die Mitgliedschaft, bis man wieder in D lebt.

    Ist man Mitglied von "Gliedkirchen", so tritt man bei Anmeldung bei Einwohnermeldeamt automatisch auch in den ev. Kirchengemeinde ein und die Steuerpflicht lebt auf.

    Wird man nicht automatisch Mitglied, muss man bei der Kirche vorsprechen.

    Dazu lese man das hier http://www.ekhn.de/recht/bd1/081.pdf (von der rk Kirche habe ich so ein Dokument nicht gefunden).


    Somit sehe ich hier die Frage:

    • wie sieht die Kirchengemeinschaft in PL das ganze bei Wegzug ins Ausland?
    • mglw. besteht in PL Abgabenpflicht trotz Wegzug
    • wie sieht es die dt. rk Kirche, wenn man hier zuzieht, getauft ist nach rk Masstäben
    • wird man automatisch Mitglied oder nur durch Vorsprache bei der Kirche?
    • kann das Einwohnermeldeamt überhaupt entscheiden, was mit der Mitgliedschaft passiert?

    Damit ist es zu kurz gedacht, dass einer, der einer Regligionsgemeinschaft in PL angehört, automatisch hier zur rk Kirchengemeinschaft gehört.


    Es mag sein, dass man hier automatisch als rk Gläubiger aus PL Mitglied der dt. rk Kirche wird. Dann müsste man explizit den Austritt erklären. Es mag aber auch anders sein.

    Wer kann das wissen? Die rk Kirche selbst, vermute ich.

  • Antwort von EnnoBecker 08.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dzien dobry,

    um hier eine vernünftige Antwort zu finden, müsste man wissen, in welchem Bundesland du nun wohnst. Kirchensteuer ist nämlich Ländersache.

    Ich habe beispielhaft mal das Kirchensteuergesetz von Berlin hergenommen. Dort heißt es gleich in § 1:

    "Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können nach Maßgabe dieses Gesetzes Steuern auf Grund eigener Steuerordnungen erheben (steuerberechtigte Religionsgemeinschaften)."

    Nun kenn ich mich in Sachen kirchlicher Verwaltung nicht so gut aus, aber ich meine, dass deine Taufkirche aus Polen hier in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und damit nicht kirchensteuerberechtigt.

    Das bedeutet, dass du - zumindest aus meiner Sicht - in Deutschland das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht hast. Du bist konfessionslos, solange du hier nicht einer Religionsgemeinschaft beitrittst.

  • Antwort von FREDL2 08.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du erwartest ernsthaft eine Hilfsanleitung zum Betrug? Dann bist Du hoffentlich im falschen Forum.

  • Antwort von Tritur 08.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du bist Pole und gehörst der kath. Kirche in Polen an. Die Kirchensteuer ist so viel ich weiß in Deutschland Ländersache. Da Polen kein deutsches Bundesland ist, bist Du hier nicht KiSt-pflichtig.

    Dazu kommt, dass die Kirchensteuer keine Steuer ist (ich glaube in Niedersachsen ist das anders geregelt) sondern ein Vereinsbeitrag, der von den deutschen Finanzbehörden gegen hohes Entgelt eingezogen wird. Wer diesen Vereinsbeitrag hinterzieht, begeht keine Steuerhinterziehung! Dem Finanzamt ist das deshalb relativ egal und macht deshalb mit Sicherheit keine Nachforschungen.

    Allenfalls die Kirche könnte auf dem Klagewege versuchen, ihre Vereinsbeiträge bei Dir einzuklagen. Das hat sie meines Wissens aber noch nie getan.

    Es gibt also für Dich keinen Grund aus der Kirche auszutreten. zu mindest keinen finanziellen.

  • Antwort von ischdem 08.07.2012

    zahlen willst du noch mehr lügen......das nennt man in germany ****Betrug****

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