Frage von kristinadimova 03.08.2012

Kindesunterhalt Ausgleich

  • Antwort von gandalf94305 03.08.2012

    Da der Anspruch in Bulgarien erhoben wird, ist das wohl eher eine Frage des bulgarischen Rechts.

    Normalerweise würde man zur Umrechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Selbstbehalten die Ländergruppeneinteilung des BMF ansetzen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuera...

    Bulgarien ist damit in der Ländergruppe 3, d.h. wird mit 50% angesetzt. Wäre dies nach deutschem Recht entschieden worden und wäre der Kindesvater mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, dann könnte die Unterhaltsberechnung nach deutschem Recht durchgeführt werden, jedoch aufgrund der Ländergruppenzuordnung wären dann nur 50% zu zahlen.

    Alternativ wurden auch schon Kaufkraftindices verwendet, um diese Berechnungen auszuführen, aber die entsprechende Statistik wurde 2010 von DESTATIS eingestellt. Es gibt vergleichbare Kaufkraftstatistiken, aber fraglich ist, ob diese gerichtlich anerkannt würden (siehe Link unten). Dort ist die Kaufkraft mit 91,4% beziffert, d.h. diese Berechnung wäre deutlich günstiger.

    Wie das die bulgarischen Gerichte sehen und welches Unterhaltsrecht dort gilt, erschließt sich mir jedoch nicht. Konsultiere hierzu Deinen dortigen Anwalt.

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