Kindesunterhalt Ausgleich
Ich wohne seit 9 Jahren in Deutschland und war bis März 2012 verheiratet. Die Scheidung fand im Bulgarien statt, wiel wir beide Bulgaren sind. Wir haben gemeinsam auch ein KInd -17 Monate alt.Es wurde eine Kindesunterhaltszahlung in der Höhe von 40 euro vereinbart, weil der Vater nach der Scheidung in Bulgariengeblieben ist.Jetzt aber, ist er wieder nach Deutschland eingereist, hat aber sein Wohnsitz nicht gemeldet.Als würde er nur Urlaub machen-ist aber nicht so .Er wird warscheinlich versuchen schwarz zu arbeiten.Meine FRage ist: Kann ich Ausgleich von Kindesunterhalt nach Landesstandart verlanden.Weil 40 Euro für ein Land wie DEutschland ist einfach lächerlich!
MFG KD
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Da der Anspruch in Bulgarien erhoben wird, ist das wohl eher eine Frage des bulgarischen Rechts.
Normalerweise würde man zur Umrechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Selbstbehalten die Ländergruppeneinteilung des BMF ansetzen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuera...
Bulgarien ist damit in der Ländergruppe 3, d.h. wird mit 50% angesetzt. Wäre dies nach deutschem Recht entschieden worden und wäre der Kindesvater mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, dann könnte die Unterhaltsberechnung nach deutschem Recht durchgeführt werden, jedoch aufgrund der Ländergruppenzuordnung wären dann nur 50% zu zahlen.
Alternativ wurden auch schon Kaufkraftindices verwendet, um diese Berechnungen auszuführen, aber die entsprechende Statistik wurde 2010 von DESTATIS eingestellt. Es gibt vergleichbare Kaufkraftstatistiken, aber fraglich ist, ob diese gerichtlich anerkannt würden (siehe Link unten). Dort ist die Kaufkraft mit 91,4% beziffert, d.h. diese Berechnung wäre deutlich günstiger.
Wie das die bulgarischen Gerichte sehen und welches Unterhaltsrecht dort gilt, erschließt sich mir jedoch nicht. Konsultiere hierzu Deinen dortigen Anwalt.
Kaufkraftwerte zum EUR: http://www.laenderdaten.de/wirtschaft/kaufkraft.aspx