Kinderzulage bei Riesterrente, Eltern getrennt lebend und nicht verheiratet

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Das Problem ist ja, ich bekomme das Kindergeld nicht, die Kind(er) leben ja bei meiner Ex. So wie ich das lese trifft dieser Fall nicht auf mich zu. Gibt es dazu noch keine Gesetztesgrundlage? Oder soll ich einfach ein Bewilligungsschreiben von meiner Ex unterschreiben lassen und es einfach einreichen?