Kindergeldrückforderung

2 Antworten

Nur als Tip, gibt es einen Bescheid mit dem ihr nicht einverstanden seid, dann fristgerecht Einspruch einlegen.

Wenn die Frist versäumt wird dann.....

Hier ein Auszug der Rechte und Pflichten gegenüber der Familienkasse:

Zitat: Erhalten Sie für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld, müssen Sie Ihre Familienkasse unverzüglich benachrichtigen, wenn das Kind:

•bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und eine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit aufnimmt (dies gilt nicht für Kinder ohne Arbeitsplatz und Kinder mit Behinderung), •seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt), •den freiwilligen Wehrdienst antritt, •bisher arbeitsuchend oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, •seinen Familienstand ändert oder schwanger ist.

Achtung: Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen.