Kindergeld, Kind in der Türkei, Vater hier Angestellter in Deutschland
Wieviel Kindergeld erhält ein Türke, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, in Berlin lebt, Angestellter ist mit 1.400 Euro brutto, seine Frau in der Türkei lebt, jetzt ein Kind (erstes Kind) dort bekommen hat und erst noch die Prüfung für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland machen muss?
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Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer
Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz, die in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen, gelten für den Anspruch auf Kindergeld die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. (Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind Island, Norwegen und Liechtenstein.) Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei können auf der Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen.
Andere Ausländerinnen und Ausländer können einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. (eine vor dem 1.1.2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung sowie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gelten weiter als Niederlassungserlaubnis) Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat.
weiter unter:http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=99314.html
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meinst du das hier?
Kindergeld bis 31. Dezember 2008: Das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind beträgt monatlich 154 Euro . Für weitere Kinder wird je Monat ein Kindergeld in Höhe von 179 Euro gezahlt. Kindergelderhöhung: Das Kindergeld soll ab 2009 für das erste und zweite Kind um zehn Euro, für jedes weitere um 16 Euro angehoben werden.
Das älteste Kind ist stets das erste Kind. In der Reihenfolge der Kinder zählen als "Zählkinder" auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen in der Reihenfolge nicht mit.
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