Kindergeld für Deutsche Kinder, die im Ausland zur Schule gehen

1 Antwort

  • Es ist keine Frage, welchen Pass Du hast, ob "D" oder "TR"

  • Die FRage ist die unbeschränkte Steuerpflicht.

  • Wenn Du hier Deinen Wohnsitz hast, bist Du hier voll steuerpflcihtig und somit müßte Euch nach § 62 Abs. 1, Nr. 1 EStG Kindergeld zustehen.

Was den Leuten, die das bearbeiten vermutlich nciht ganz aufgeht ist, dass, wenn Du (wie Du schriebst) kein Türke bist, für DEinen Sohndie Schule in der Türkei attraktiv sein soll.

aber bei dem Widerspruch den obigen § anführen.

Hallo,

ich arbeite und unbeschränkte einkommensteuerpflichtig in Deutschland Seit 2001 .

Habe DE Pass. Meine beide kinder haben auch DE Pass.

Beide studieren in der Türkei in eine Deutsch Schule,

die kinder sind seit 2012 von DE abgemeldet.

Letztes Jahr 2018 habe ich einen Brief von Kindergeld stelle bekomme,

das ich alles was ich als kindergeld von 2012 - 2018 bekommen habe wieder zurück Zahlen müsste. Es war 25.936 ,- Eur . Ich habe alles wieder brav zurück bezhlt.

Jetzt habe ich noch einen Brief bekommen von Buß und Straffen stelle, wegen Steuerverfahern .

Was kann man noch hier machen?

Danke für den Antwort

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