Kindergeld bei Arbeitslosigkeit
Hallo, meine Tochter ist 19 und nach Ihrer Ausbildung arbeitslos geworden.Steht Ihr noch Kindergeld oder andere Förderungen außer Arbeitslosengeld zu.
mfg
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Für Auszubildende gelten dieselben Spielregeln wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, die arbeitslos werden. Und genau das ist das Problem. Denn das Arbeitslosengeld (ALG) I richtet sich nach dem letzten Verdienst und ein ALG I, berechnet von der Ausbildungsvergütung, ist sehr niedrig.
da die ausbildung abgeschlossen sein dürfte,besteht meines wissens auch kein kindergeldanspruch mehr.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ausbildung0096306.php
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wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist und sich nachweislich auf Arbeitssuche befindet, dann ist eine Zahlung bis Vollendung des 21. Lebensjahres möglich.
Es gibt eine Verdienstgrenze für das Kind: 8.004 Euro p.a.
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