Kinderfreibetrag änderung
Seit Dezember 2011 hat die regierung beschlossen,daß der kinderfreibetrag für Auszubildende geändert wurde. Nun habe ich ein schulpflichtiges Kind und ein Kind in der berufsausbildung. Meinem Betrieb wurde aber nur Kinderfreibetrag 1,0 gemeldet. Wird dies durch die Kindergeldstelle automatisch korrigiert.Oder muß ich die Änderung erst beantragen?
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Wenn Du Steuerklasse IV hast, dann bedeutet 1,0, dass Du zwei Kinder hast. Das passt doch.
Wenn man Kinder über 18 in Berufsausbildung hat, dann muss man das dem Finanzamt melden, dass die KiFB entsprechend angepasst werden, denn hellsehen kann das Finanzamt nicht.
Die Kindergeldstelle ist nur für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Kinderfreibeträge verwaltet das Finanzamt.