Kinderbetreuungskosten nur anteilig,wenn Kind nicht das ganze Jahr über Fremdbetreut wurde?
Muß man, um in den Genuß der vollen Kinderbetreuungskosten (4000,-) zu kommen, Nachweis erbringen, daß das Kind auch von Jan-Dez betreut wurde, sonst nur anteiliger Steuervorteil?
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nein, das ist von der Dauer der Betreuung nicht abhängig, es werden eben nur max. 4000 Euro pro Jahr anerkannt.
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Nein, muss man nicht.
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also bei uns will das Finanzamt die "Überweisungsbelege" sehen!!
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http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kinderbetreuungskosten.html
hier auch noch mal nachzulesen - nur anteilig ab dem Zeitpunkt der Betreuung!