Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen, wenn Mutter Hausfrau ist?

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Ab 2012 besteht ein Anspruch auf Kinderbetreuungskosten unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern.

2/3 der Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind sind als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abzugsfähig. Der Betrag kann auch als Freibetrag beim Ehemann (falls der Arbeitnehmer ist) eingetragen werden.

FÜr Kinder zw. 3-6 Jahren bis max. 4000 Euro-das ist mein Informationsstand hierzu- es sei denn, die Frau ist Hausfrau weil sie behindert ist o. von Dauer krank. Dann wäre es länger absetzbar