Kinder haben zu gleichen Teilen ein Haus geerbt. Der K1 möchte seinen Anteil an die K2 abtreten, mit Grundbuchaustrag, das Haus ohne Belastungen. Wie geht das?

4 Antworten

Übereignung von Eigentumsanteilen von Immobilien kann nicht ohne notarielle Beurkundung vorgenommen werden und der Notar wird nach Gebührenordnung bezahlt. Insofern gibt es nichts zu sparen. Einzig und allein bei der Angabe zum Wert des Grundstücks hätte man eine Stellschraube dazu.

Welche schuldrechtliche Grundlage soll die Aktion denn haben? Verkauf? Schenkung?

Das Einzige, was man hier sparen kann ist gem. § 3 Nr. 3 GrdErw.StG die Grunderwerbsteuer, wenn man das auch im Übertragungsvertrag als Erbauseinandersetzung qualifiziert.

Alles Andere hat @privatier59 perfekt beschrieben.

Einer tritt vom Erbe zurück ! Dann wird er nie Erbe. Wenn der andere dann der einzige verbliebene Erbe ist.....geht das.

Aleunam:

Unter Geschwistern dürfte der Grundbucheintrag einer Eigentumsverschaffungsvormerkung entbehrlich sein.

Kostenersparnis bei einem Wert für den hälftigen Grundstücksanteil von z.B. 260 000 € = rd. 270 €.

Der Notar ist auf den Verzicht hinzuweisen.