Kind wird im Zoo von Mader gebissen - haftet der Zoobetreiber?

2 Antworten

Das Kind hat also einen Mörderschaden bzw. Marderschaden davon getragen. Wenn der Rotzloeffel eigenmächtig in Gehegen rumgeklettert ist, gibts nicht nur kein Geld, die Erziehungsberechtigten müssen zudem für alle Schäden aufkommen, z.B. für die Tetanusimpfung des Marders.

Lief der Marder nur einfach da rum ohne Zootier zu sein gibt es ebenfalls keine Penunze.

Nur dann, wenn es ein Zootier war und frei zugaenglich dazu greift die Tierhalterhaftung.

...die Erziehungsberechtigten müssen zudem für alle Schäden aufkommen, z.B. für die Tetanusimpfung des Marders.

köstlich..... wie das alte Jahr vergangen, so ist das Neue angefangen ;-)))) K.

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Ansich schon aber nur wenn das Tier auf Grund einer fehlerhaften Einzäunung an das Kind herangekommen ist. Wenn das Kind z.B eigenmächtig in das Gehege eingedrungen ist oder den Finger durch die Gitter geschoben hat, muss der Zoohalter nicht haften.

Ach, der Wald-Emar, sieh an.

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