Kilometerpauschale vom Bruttolohn abgezogen?

4 Antworten

Allen bis hierher erstmal n Dankeschön für die Infos, die ich hier erhalten habe. Habe heute den Sachbearbeiter im FA persönlich besucht, und konnte daher mein Problem ausführlich erörtern.

Ende vom Lied war, das soweit alles stimmt und passt. Einzig mein Kilometergeld wurde nicht nach Dienstreise abgerechnet, weil ein Schriftstück des Arbeitgebers fehlte.

(Interessant ist aber, das man vom FA auf solche Sachen nicht hingewiesen wird. Die wolln eben auch nich mehr zahlen, als sie sollen.) Aber egal, das Ding wird nachgereicht, und dann gibts die vollen 60 Cent.

MFG Andy

Hat Dein Arbeitgeber Dir Wege-/Verpflegungsgeld erstattet?

Zum Teil. Wurde aber sowol vom Steuerprogramm sowie vom Finanzamt gegengerechet.

Laut Gesetz hätte ich Anspruch auf ~ 1000,- Verpflegung und ~1400,- Wegegeld.

330,- hat der AG gezahlt. Der Rest steht offen...

Eff. standen im Programm ~1200,- unterm Strich. 550,- wurden ausgezahlt. Und das ist die Summe, die das Steuerprog. ohne Wege/Verpflegungsgeld ausgespuckt hatte. Daher vermute ich, das das fehlt.

MFG Andy

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@Newman

Ich kann aufgrund Deiner Angaben nur ganz vorsichtig vermuten, dass Du der Ansicht bist, dass Du z. B. bei einem vom AG nicht erstatteten Verpflegungsgeld von € 1.000 auch € 1.000 Euro an Steuern sparst. Und bei einem Wegegeld von € 1400 auch € 1400 Steuerersparnis. Ist das so oder wie hoch würdest Du die daraus resultierende Steuerersparnis einschätzen?

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Das Finanzamt zahlt die Reisekosten nicht voll aus, sondern die werden lediglich als Abzug vom Bruttojahresarbeitslohn als sog.'Werbungkosten behandelt. Da schon ein paushaler Betrag von 1000,-€ in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, wirkt sich die Berücksichtigung nicht mehr ganz so hoch aus. Beispiel: geltend gemachte Reisekosten wären 3.000€ davon würden nur noch 2000€ steuerlich sich auswirken, da der Werbungkostenpauschbetrag von 1000€ in der Lohnsteuertabelle miteingearbeitet ist. Wenn vom Arbeitgeber für die wechselnden Einsatzstellen schon ein steuerfreier Zuschuss gezahlt wurde, dann wird dieser Betrag z.B. 1.500€ von den gesamten Werbungskosten hier bei dem Beispiel 3000€ abgezogen. Somit verbleibt ein abzugfähiger Werbungskostenbetrag von 1.500,-, der sich aber nur noch um 500€ steuerlich auswirkt. Nimmt man einen Grenzsteuersatz von z.B. 25% an,dann ergibt sich ein Erstattungsbetrag von ca. 125,-€. Folgerung daraus, es ist steuerlich vorteilhafter, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Einsatzwechseltätigkeit im steuerlichen Rahmen dem Arbeitnehmer erstattet. Denn die geltend gemachten Aufwendungen von 3000,- werden vom Finanzamt nur angerechnet und vom Jahresbruttolohn zum Abzug gebracht und nicht erstattet.

Wenn Dein Arbeitgeber eine Verpflegungsmehrkostenpauschale auszahlt oder eine Vergütung gefahrener Kilometer, dann bekommst Du dies steuerfrei mit dem entsprechenden Betrag. Fährst Du also 30 min hin und 30 min zurück jeweils 40 km zu einer (nicht regelmäßigen) Arbeitsstätte und arbeitest dort 8 Stunden, ohne ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen kostenfrei zu erhalten, so kann der Arbeitgeber 80 * 0,30 EUR = 24,00 EUR plus 6 EUR Verpflegungsmehrkostenpauschale, d.h. in Summe 30 EUR auszahlen.

Macht das der Arbeitgeber nicht oder nur teilweise, dann bleibt ein Differenzbetrag zu den berechneten 30 EUR übrig. Den kannst Du steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet dann nicht, daß das Finanzamt den fehlenden Betrag auf 30 EUR aufrundet, sondern nur, daß Du für den Differenzbetrag dann keine Steuern zahlen mußt.

Beispiel:

  • An 220 Tagen werden im Mittel je 80 km zu wechselnden Einsatzorten gefahren.

  • An jedem Arbeitstag betrug die Abwesenheit mehr als 8 und weniger als 14 Stunden.

  • Der Arbeitgeber zahlt pauschal 20 EUR pro Arbeitstag als Fahrtkostenpauschale.

Für einen Dienstreisetag kannst Du also 80 * 0,30 EUR + 6,00 EUR = 30,00 EUR geltend machen. 20,00 EUR zahlt der Arbeitgeber, d.h. 10,00 EUR verbleiben bei Dir. Für 220 Arbeitstage sind das 2.200 EUR. Abzüglich 1.000 EUR Werbungskosten, die bereits als Pauschale in die Lohnsteuertabellen eingerechnet sind, wären das also 1.200 EUR Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Hast Du einen Grenzsteuersatz von z.B. 20%, so wären das grob 240 EUR an Einkommensteuererstattung. Das ist natürlich weniger als die 2.200 EUR, die der Arbeitgeber hätte steuerfrei erstatten können.

Wenn Dein Arbeitgeber eine Verpflegungsmehrkostenpauschale auszahlt oder eine Vergütung gefahrener Kilometer, dann bekommst Du dies steuerfrei mit dem entsprechenden Betrag.

Wir reden hier von 5,11€ Verpflegung und 0,29 Cent Fahrgeld PRO TAG!! (Nicht pro Km.) Also keine 0,30 * 80, sondern nur *1!

Macht das der Arbeitgeber nicht oder nur teilweise, dann bleibt ein Differenzbetrag zu den berechneten 30 EUR übrig. Den kannst Du steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet dann nicht, daß das Finanzamt den fehlenden Betrag auf 30 EUR aufrundet, sondern nur, daß Du für den Differenzbetrag dann keine Steuern zahlen mußt.

Warum wird nicht aufgerundet? Seh ich das jetzt richtig, das ich wegen pro Tag 0,29 gezahlter Cent auf fast 100% meines mir zustehenden Kilometergeldes verzichten muss, bzw. das ich dieses nur anteilig ausgezahlt bekomme???

Wie komme ich dann an die volle Summe? Bringts mir was, auf die Leistungen des Arbeitgebers komplett zu verzichten, um am Jahresende "mehr" unterm Strich zu haben??

MFG Andy

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@Newman

Also, wir nähern uns langsam der Wahrheit. Dein Arbeitgeber bezahlt pro Tag 5,40 EUR Reisepauschale. Verbleiben also von den EUR 30,00 noch EUR 24,60. Diese bekommst Du nicht vom Finanzamt erstattet, sondern dafür zahlst Du per Abzug vom zu versteuernden Einkommen nur keine Steuern.

Nochmals: jeder Cent, der vom Arbeitgeber kommt, ist eine steuerfreie Erstattung (bis zum Höchstbetrag). Für den Rest bekommst Du nur eine Steuerminderung, d.h. es sind dann nicht diese Fehlbeträge, die kulanterweise das Finanzamt zahlt, sondern nur diese Beträge minus 1.000 EUR und multipliziert mit dem Grenzsteuersatz. Darauf fallen dann auch keine SolZ und Kirchensteuer an.

Du bekommst die "volle Summe" nur, wenn der Arbeitgeber dies zahlt.

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