Kann die Versicherung tats. verlangen, daß ich mein Auto in die von ihr genannte Werkstatt bringe? Ich gehe immer zur Markenwerkstatt wegen der Garantien u. finde es beunruhigend, mein Auto in eine andere Werkstatt zu bringen. Was tun?
nein, ich denke nicht: Lese mal hier nach: http://www.jurablogs.com/de/verkehrsunfall-reparatur-freier-werkstatt-bgh

wessen versicherung? deine? die eines unfallgegners?
wenn es deine ist, so solltest du deinen vertrag prüfen. es gibt vergünstigungen, wenn man sich an die vorgaben der versicherung (werkstattbindung) hält, wenn mal was auf deren kosten zu reparieren ist.
wenn du einen unfallgegner hattest, so hast du freie werkstattwahl.
(auch bei werkstattbindung finde ich es suspekt, dass die versicherung auf eine "freie" werkstatt verweist. so ein fall ist mir bisher nicht bekannt. die versicherungen verweisen normalerweise auf werkstätten, die sich zumindest auf ein fabrikat festgelegt haben, auch wenn sie freie sind. oft haben die versicherungen auch rahmenverträge mit markenwerkstätten.)

Eigene Versicherung:
Die Kfz-Versicherung kann das nur verlangen, wenn das im Vertrag vereinbart wurde, die sog. Werkstattbindung.
Wenn jetzt die Kfz.Versicherung wechseln möchte, sollte man sich der Konsequenzen bewusst werden, wenn man einen solchen Passus unterschreibt.
Für Geschädigte: Unzulässig!

richtig ist, dass Neufahrzeuge mit Werksgarantien usw. in die Markenwerkstatt sollen, um die Garantien nicht zu verlieren. Das kann bei Versicherungsverweis auf eine "freie" Werkstatt zu Problemen führen. Das würde ich mir bei Versicherungsabschluss genau überlegen....

es kann sein das man dir ,wenn du das akzeptierst, einen rabatt einräumt!
ein muss nur dann, wenn du den vertrag mit dieser klausel unterschrieben hast und dir ihn nicht vorher durchgelesen hast.

Das hängt davon ab, welchen Versicherungsvertrag Du abgeschlossen hast. Es gibt Tarife, die sind deutlich kostengünstiger wenn man die Variante wählt, dass der Versicherer den Reparaturbetrieb auswählt. Dann mußt Du natürlich diesem Vorschlag folgen. Hat Dein Vertrag diese Klausel nicht, dann steht Dir die Auswahl der Werkstatt frei.
Geht es um Kasko oder um Haftpflicht ? Wenn es um deine Eigenschäden, also Kasko geht, dann kann die Versicherung das, wenn vertraglich vereinbart. Diese sogenannten Werkstattarife sehen vor das Auto in einer Werkstatt reaprieren zu lassen die die Versicherung aufzeigt. Dafür zahlt man weniger Beitrag. Manche übersehen das beim Abschluss.
Geht man doch zu einer anderen Gesellschaft muss man häufig mehr Selbstbehalt zahlen oder die Versicherung weigert sich zunächst. Die HUK lässt auch mal Tschechien schleppen...

Du must nach deinem Vertrag gehen. Hast du dich gebunden musst du.
Die Antwort passt aber nur (!) wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Nicht (!) bei Eigenschäden. Darum geht es auch bei dem Urteil.
Danke Awando!