kfz versicherung helvetia will nicht zahlen!

2 Antworten

An Deiner Stellel würde ich darauf verweisen, das ich einen Rechtsanwalt beauftragen würde, der meine Rechte vertritt (die Kosten hierfür müsste die Versicherung ebenfalls zahlen). Meist wirkt das und Du bekommst dann zügig Dein Geld. Vorher höflich anfragen, aber deutlich und mit Nachdruck die Konsequenzen aufzeigen. Sollte es dann immer noch nicht zur Einigung kommen, wirst Du nicht um einen Anwalt herumkommen. Also wirds dann für die Versicherung noch teurer.

Der Versicherer unterstellt eine vorsätzliche Straftat Sachbeschädigung, Verursachen eines Verkehrsunfalles hin bis zum Versicherungsbetrug! Glaubst du ernsthaft, die würden sich von einer Anwaltsdrohung einschüchtern lassen!???

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@mig112

einen Versuch ist es doch allemal wert.

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@mig112

Es war kein vorgetäuschter (!!!) Unfall,demzufolge kann die Versicherung keine Anhaltspunkte für ein Versicherungsbetrug haben. Der purer Logik nach die tatsächlichen Betrüger ,wissen meistens worauf bei sowas zu achten ist; in "real" machen viele Geschädigte in der Aufregung nicht immer alles optimal zB.daß man jeden potenzielen Zeugen aufschreibt und nicht ohne das weiterfahren läßt usw.. Es ist auch klar daß die Versicherung in dem "Absage-Schreiben" Nichts unterstellt sondern von "Indizien " spricht .und ein Indiz für eine unseriöse Versicherung ist schon mal die Tatsache daß der Geschädigte nach dem Gutachten abrechnen möchte!. "der freche" Geschädigte soll nach einem Unfall noch viel Geld verlieren ! in dem er das Auto repariert ! wieso? versuche mal ein 35,000 teures Auto mit so einem Vorschaden zu veräußern-dann stellst du fest ,wenn man mit dem Preis nicht mindestens 5000 Euro "runter" geht-hat man absolut keine Chance das Auto zu verkaufen! Also niemals reparieren sondern beschädigt verkaufen.

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@christoph6119

Hallo Christoph619, mein Kommentar zu dem "Versuch" bezog sich auf den Kommentar von mig112, der unter meiner Antwort steht.

Ich würde niemals behaupten, das Dein Unfall vorgetäuscht war, das siehst Du doch an meiner Antwort, oder!?

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Zunächst solltest du höflich, aber bestimmt deutlich machen, dass du einen Anwalt einschalten wirst, sofern die Versicherung ihrer Pflicht nicht nachkommt. Solltest du damit keinen Erfolg haben, wirst du dich vermutlich tatsächlich durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.

Du hättest meinen Text auch kopieren können ;-)

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@gammoncrack

Der Versicherer unterstellt eine vorsätzliche Straftat Sachbeschädigung, Verursachen eines Verkehrsunfalles hin bis zum Versicherungsbetrug! Glaubst du ernsthaft, die würden sich von einer Anwaltsdrohung einschüchtern lassen!???

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