KFZ-Haftpflicht. Übernahme der Versicherung von den Eltern

gefragt von Sparer am 14.06.2009 um 2:43 Uhr

Meine Schwester hat die KFZ-Haftpflicht meines Vaters "übernommen" Statt bei 100% startete sie so gleich bei 50%. Das sparte natürlich viel Geld. Das ganze ist nun knapp ein Jahr her und sie plant nun sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Frage: Wird der neue Versicherer die 50% Einstufung des alten Versicherers übernehmen? Oder startet sie dort höher. Ist das evtl. auch von der bisherigen Versicherungsdauer abhängig? Bei ihr nur ein knappes Jahr.

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obelix
beantwortet von obelix am 14. Juni 2009 03:03
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es kommt darauf an, wie deine schwester zu dem vertrag deines vaters kam, was die historie des vertrages ist und was die "historie" deiner schwester ist. konkret:

  • wie lange gibt es den vertrag deines vaters?

  • wie viele unfälle sind auf dem vertrag deines vaters angefallen?

  • wie lange fährt deine schwester auto und kann die praxis nachweisen?

  • wie viele unfälle hatte deine schwester verursacht?

als ergebnis nimmt die versicherung an, deine schwester startet mit einem vertrag wie üblich, hat diesen bis jetzt und stellt die schadenfreiheitsklasse fest. wenn damit kalkulatorisch 50% rauskommen, dann kann sie normalerweise nicht weniger als 50% bekommen, auch wenn der vertrag deines vaters bei 30% liegen sollte.

ausgehend von den 50% werden jetzt die anzahl der schäden des vertrages, der übernommen wird, auf den "hypothetischen" vertrag angerechnet. bei 0 schäden bleibt es bei den 50%, bei schäden erfolgt die entsprechende rückstufung.

wenn die versicherung deiner schwester sich an diese regeln gehalten hat, also keine sonderkonditionen angeboten hat, dann übernimmt die neue versicherung die 50%. wenn sonderkonditionen angeboten wurden, dann wird diese "hypothetische" kalkulation (fahrpraxis, vertragsdauer, schadensverlauf) durchgeführt. und ggf. bekommt sie dann die % angeboten.


anonym
beantwortet von ingrid1036 am 14. Juni 2009 08:57
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Kurz und knapp-Die Einstufung auf 50% hat die alte Versicherung berechnet. Somit gehst du mit 50% in die Neue, wenn kein Unfall im letzten Jahr bzw. dieses Jahr war- also bei neuer Versicherung einfach angeben 50% bisherige Beitragseinstufung und nach evtl Nachfrage bei der alten Versicherung wird das so übernommen.


humoer
beantwortet von humoer am 14. Juni 2009 09:10
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Was verstehst Du unter >Meine Schwester hat die KFZ-Haftpflicht meines Vaters "übernommen" ist der Vater noch Versicherungsnehmer oder ist er verstorben und es hat einen Übertrag des Schadenfreiheitsrabattes gegeben?


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