KFZ einem Freund überlassen - was ist steuerlich zu bedenken?

3 Antworten

Hallo,

das FA ist schon seit einigen(?) Jahren nicht mehr zuständig ! Zuständig ist der Zoll und der hält sich bei der Kfz Steuer in jedem Fall an den Halter des Fahrzeugs, also an dich. 

Hast du deinen Freund als Mitnutzer deiner Versicherung gemeldet ? Könnte ansonsten im Schadenfall Probleme geben.

Er soll mir doch gar nix erstatten. Es ist alles gut so! Versicherung: es fahren Dritte. Und was hat denn der Zoll in so einem Fall mit mir zu schaffen? Steuern usw. wird ja alles von mir bezahlt. Die Frage geht eher in diese Richtung: sieht das irgendein Staatsorgan als Schenkung, Vorteilsnahme, Steuervorteil oder sonst ein Verbrechen, das man hätte melden müssen? Kann ich einfach so jemand mein Auto für eine Zeit geben und der spart sich in dieser Zeit ein eigenes Auto? (Es wird von niemand was in der Est-Erklärung angegeben). Um es noch etwas präsenter zu machen: angenommen der Freund hat von mir 20.000 geschenkt bekommen (Freigrenze für Schenkungen) und kriegt zusätzlich noch ein Auto von mir gestellt ... (mündliche Vereinbarung, keine Geldflüsse). Ist das dann kritisch?

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@Klaubusterbaer

Wenn Dein Zweitwagen ein Maserati oder Lamborghini oder Ferrari ist, dann könnte die ausschließliche Nutzung durch Deinen Freund vielleicht schenkungssteuerrechtliche Bedenken hervorrufen.

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Betr. deiner Frage Klaubusterbaer

 ...... " Und was hat denn der Zoll in so einem Fall mit mir zu schaffen?"

zur Info :

Seit 1. Juli 2014  ist die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Zuvor wurde sie vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, 

Gruß !

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Es gibt keinen Vertrag

Doch. Er wird ja sogar durchgeführt.

Was sagt das FA zu sowas? 

Nix. Die befassen sich dort nämlich mit Dingen, die sie was angehen.

steuerlich gibts da keine Bedenken. 

Wie ein Fahrzeughalter sein Erst,- oder Zweitwagen nutzt oder es zur Nutzung überlässt ist ganz allein seine (ihre) Hochzeit. 

Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Fahrzeugsteuern (erhoben wie @Gaenseliesel richtig darstellte, vom Zoll früher Finanzamt) und für die Fahrzeughaftpflichtversicherung, das war es dann auch schon. 

Schaden kann es weiterhin nicht (für einen eventuellen Schadensfall), wenn die Versicherung des Fahrzeugs darüber informiert ist wer das Fahrzeug ausser dem Halter noch nutzt.