KFW - "Bestätigung zur Durchführung ... energieeffizientes Bauen P. 153/154"

2 Antworten

Normalerweise gibt es ein energetisches Gutachten für die Immobilie, die für die Sanierung des Altbaus bzw. den Neubau ausgestellt wird. Das kann der Architekt (mit entsprechender Zulassung) oder ein Energieberater machen. Ich habe letzteren damit beauftragt. Nach Bauende bescheinigte der Energieberater auf einem Formblatt der KfW, daß die der Bau gemäß den der Planung zugrundeliegenden Eckdaten durchgeführt wurde. Die Bescheinigung war bei mir die Voraussetzung für 20% Darlehenserlaß, d.h. das hat sich gelohnt :-)

Der GU ist verpflichtet die Bescheinigung auszustellen unabhängig davon ob noch Mängel zu beseitigen sind oder nicht, notfalls unter Klageandrohung. Was ist denn konkret mit dem GU schriftlich vereinbart wurden ?

Danke an Euch Beide!

Vertraglich vereinbart war damals ein KFW70-Haus (ehem. KFW60). Bei der Wärmeschutzberechnung stellte sich heraus, dass wir durch geringen Aufwand KFW55 erreichen können. Also wurde die Wärmeschutzberechnung und die Bestätigung für den Kreditantrag ... auch darauf ausgerichtet. Erst jetzt änderte ich meinen KFW70-Kredit in 55 um.

Ich weiss, dass der GU nach der EneV verpflichtet ist, mir die Unterlagen zu liefern. Ich habe ihn per Klageandrohung und und und aufgefordert, mir die Unterlagen zu übersenden. Eine Woche nach Fristablauf kam zumindest mal das Zertifikat über den Blowerdoortest.

Doch leider fehlen mir alle Fachunternehmerbescheinigungen.

LG Olaf

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