Kesselreinigen bei Mietkostenabrechnung berechtigt?

1 Antwort

Was der Vermieter maximal berechnen darf, steht in der Betriebskostenverordnung: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/betriebskostenverordnung.html. Für Deine Frage sind insb. die Ziffern 4, 5 und 12 in § 2 interessant: ja, das darf alles berechnet werden lt. BetrKV.

Aber: im Mietvertrag muß dies analog oder durch Bezug auf die BetrKV auch ausdrücklich (oder durch mehrjährige unwidersprochene Abrechnungspraxis) vereinbart worden sein. Also: erst den Blick in den MV wagen!

Losgelöst vom Gesetz: die Kesselreinigung macht technisch auch wirklich Sinn, denn jeder Millimeter Kesselbelag kostet wegen Effizienzverlust ca. 5-6 % mehr Energiekosten, auch Dein Geld! Nur bei Fernwärme dürfte diese Position gar nicht auftauchen!-))