Frage von einhorn 30.07.2009

Keine Witwenrente?

  • Antwort von humoer 31.07.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    So pauschal ist das nicht zu beantworten.

    . Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheirat haben oder bei denen beide Partner am 1.1.2002 noch unter 40 Jahre alt waren

    Hat die Ehe bis zum Tod des Versicherten weniger als 1 Jahr gedauert, ist ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente nur möglich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dass bedeutet, eine Heirat, die nur oder vornehmlich dazu dient, einen späteren Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu sichern, begründet keinen Rentenanspruch. Damit sollen so genannte Versorgungsehen ausgeschlossen.

  • Antwort von dogfan 30.07.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Um Witwenrente bekommen zu können, muss eine Ehe ein Jahr bestanden haben. (Ausnahme Unfalltod). Ansonsten liegt lt. Rentenkasse eine „Versorgungsehe“ vor.

  • Antwort von Rentenfrau 31.07.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei Hinterbliebenenrenten die neu gezahlt werden sollen, wird nun geprüft, ob die Ehe nicht eine reine Versorungsehe war. Die wird vermutet, wenn die Eheedauer unter einem Jahr war. Ausnahme wie gesagt, nur bei Unfalltod.

  • Antwort von Niklaus 30.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Witwenrente gibt es erst nach einem Jahr Heirat.

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