Keine Witwenrente?
Eine Bekannte lebte unverheiratet über 17 Jahre lang mit ihrem Freund zusammen. Als er an Krebs erkrankte, heirateten beide. Ein halbes Jahr danach verstarb er. Jetzt verweigert die gesetzliche Rentenversicherung die Witwenrente, weil hierfür die Ehezeit zu kurz war. Wie lange hätte diese Ehe denn gedauert haben müssen, damit Witwenrente gezahlt wird?
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So pauschal ist das nicht zu beantworten.
. Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheirat haben oder bei denen beide Partner am 1.1.2002 noch unter 40 Jahre alt waren
Hat die Ehe bis zum Tod des Versicherten weniger als 1 Jahr gedauert, ist ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente nur möglich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dass bedeutet, eine Heirat, die nur oder vornehmlich dazu dient, einen späteren Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu sichern, begründet keinen Rentenanspruch. Damit sollen so genannte Versorgungsehen ausgeschlossen.
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Um Witwenrente bekommen zu können, muss eine Ehe ein Jahr bestanden haben. (Ausnahme Unfalltod). Ansonsten liegt lt. Rentenkasse eine „Versorgungsehe“ vor.
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Bei Hinterbliebenenrenten die neu gezahlt werden sollen, wird nun geprüft, ob die Ehe nicht eine reine Versorungsehe war. Die wird vermutet, wenn die Eheedauer unter einem Jahr war. Ausnahme wie gesagt, nur bei Unfalltod.
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Witwenrente gibt es erst nach einem Jahr Heirat.