Keine Erbschaftssteuer bei Selbstbezug?

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Selbstgenutztes Wohneigentum erbschaftsteuerfrei

Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftssteuer zu zahlen.

Kinder müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind.

Die Erben dürfen die Immobilie allerdings in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Ansonsten ist die Immobilie grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig abzüglich der Freibeträge.

Quelle: Regierungonline Nr. 64 11/2008