Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen

1 Antwort

Ich muss leider mit Kritik beginnen.

1. Der Voranmeldungszeitraum ist eindeutig Dein kleinstes Problem.

2. Wenn Deine Kunden die Nachberechnung so einfach gezahlt haben, sind es vermutlich alles Unternehmer, die die Steuer als Vorsteuer abziehen können. Also hättest Du schon ab Beginn des Unternehmens Regelbesteuerer sein können udn so den Vorsteuerabzug auf Deine Kosten haben können.

3. Bei Deiner Erklärung für 2013 udn dann natürlich auch 2014 musst Du an die abzugsfähige Vorsteuer denken.

5. Mache Dir nochmal klar, das Deine Aussage "(ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient)" schon mal von der Grundlage falsch ist, denn in Der Umsatzsteuer zählen die Einnahmen = Umsatz und nicht der Gewinn.

6. Im Übrigen richtig, bis zum 10. 04. Voranmeldung für das erste Quartal und dann immer turnusgemäß.

7. Umsatzsteuererklärung 2014 bis zum 31. 05. 2015

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986