ich habe ein Problem und zwar arbeitet mein Mann seit August 2008 in Norwegen, wir sind verheiratet und haben auch nicht vor uns zu trennen. Er kommt alle 4 Monate für ca 2 Wochen nach Hause. Er arbeitet dort bei einem Norwegischem Arbeitgeber und zahlt auch dort seine Steuern. Ich lebe mit meinem 11 jährigem Sohn hier in Deutschland, habe hier keine Arbeit und bekomme auch kein Hartz 4 weder andere Leistungen also kein Geld. Da mein Mann umgerechnet ca 1800€ verdient. Nun habe ich von der Familienkasse bescheid bekommen das mir hier kein Kindergeld für meinen Sohn mehr zusteht, ich also nicht berechtigt bin hier in Deutschland Kindergeld zu beziehen. Das kann doch nicht sein. Ich lebe doch mit meinem Sohn hier in Deutschland und mein Mann hat seinen Wohnsitz doch auch noch in Deutschland. Bei der Hartz 4 berechnung wurde er ja auch mit rein genommen. Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Dazu ist zu sagen das mein Mann uns hier nicht im Stich läßt und uns monatlich 1100€ überweist damit wir hier überleben können. (Miete, Strom,Telefon, Versicherungen usw.) Dann ist dieses Geld ja auch schon weg und jetzt fehlt noch das Kindergeld ich weiß nicht wie ich hier mit meinem Sohn überleben soll. Wer weiß hier rat. Bin über jede Antwort glücklich.

Wie @billy richtig schreibt, ist der Kindergeldbezug von der unbeschränkten Steuerpflicht abhängig.
Du zahlst zwar selbst keine Steuern (mangels persönlichem Einkommen) bist aber unbeschränkt steuerpflichtig. ebenso ist Dein Mann unbeschränkt steuerpflichtig. Lediglich durch das Doppelbesteurungsabkommen bleiben die Löhne aus Norwegen frei.
§ 62 Abs. 1, Nr. 1 ist dasehr deutlich. Anspruch hat, wer einen Wohnsitz in "D" hat.
Kann es sein, dass das Kindergeld von Deinem Mann beantragt war?
Also auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid, bzw. sofort einen Neuantrag.
Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Bürger, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden (vgl. § 62 Abs. 1 EStG).
Hier könnten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Sie im Sinne des § 62 EStG ensprechend behandelt werden.
Nein ich habe für meinen Sohn seit Geburt an das Kindergeld beantragt und auch bekommen. Mein Mann hat noch nicht mal in Norwegen einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Deswegen verstehe ich das ganze auch nicht
Ja, deshlab darf das auch nciht sein. Die sollen die Ablehnung schriftlich begründen. Ich würde mich jedenfalls nicht zufrieden geben.
Dazu ist noch gesagt das mein mann in Norwegen steuern zahlt.Muß er jetzt auch noch hier in Deutschland steuern bezahlen. Oder was wird damit gemeint das er hier unbeschränkt steuerpflichtig ist. Werde montag nochmal gleich zur Familienkasse und widerspruch einlegen.
Unbeschränkt steuerpflichtig sein udn Steuern bezahlen müssen sind zwei verscheidene Dinge, auch wenn man es anders annimmt.
Jeder, der in "D" seinen wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Steuern zahlen muss man aber nur, wenn man dann auch steuerpflichtige Einnahmen hat.
Der Arbeitslohn von Deinem Mann ist in Norwegen zu versteuern, weil es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen gibt.
Du bist ebenso unbeschränkt einkommensteuerpflcihtig. aber Du hast keine Einnahmen, also zahlst Du eben auch keine Steuern.
Aber Du bist eben trotzdem Kindergeldberechigt..
Ich danke dir für deine schnellen Antworten. Werde versuchen das alles nächste Woche auf die Reihe zu bekommen. Ich fühle mich hier in Deutschland diskriminiert.Wenn sich ein deutscher im Ausland eine Arbeit suchen muss weil er hier in Deutschland keine bekommt bekommt man nur Steine in den Weg geschmissen. Wo soll das alles noch hinführen. Jedenfalls bin ich dir sehr dankbar für deine sehr verständlichen Antworten. Danke Danke Danke!