Kaution einbehalten, wegen Backblech

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Hallo LittleGirl, um welchen Betrag geht es denn bei der Backblechreinigung ? Und, war es wirklich n u r das Backblech welches zu reinigen war ?

Was die Nebenkosten der WG( Wohnung/ Zimmer ? ) angeht, da werdet ihr eine Abrechnung erhalten in der alle Positionen aufgeschlüsselt sein sollten. Bei Überzahlung erfolgt natürlich eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge.

Meist erfolgt eine Abrechnung der NK einmal jährlich. K.

Zunächst wundert es mich, dass da ein Backblech als Alternative zum Herd genannt wird. Auch wenn ich insofern mehr im Zuschauerbereich stehe, weiß ich doch, dass einem Backblech die Wärmequelle fehlt. Oder, habt Ihr da eine Lötlampe drunter gestellt?

Wie dem auch sei: Ein Vermieter muß über die Kaution abrechnen und das nachvollziehbar.

Übergabetermine werden nicht nur angekündigt, sie werden vereinbart. Möglicherweise ist der Vermieter deswegen stinkig.

180 Euro Nebenkosten den Monat wären für 10qm Wohnung sehr viel und für 1.000qm sehr wenig. Dazwischen heißt es: Es kommt drauf an.

Fordere den Vermieter zur Rückzahlung der Kaution auf. Allerdings hat er für die Kautionsabrechnung eine angemessene Frist und die beträgt bis zu 6 Monate.

Hallo LittleGirl:

Ja, er darf dafür von der Kaution etwas einbehalten, muss aber die Kaution "abrechnen". So kannst Du feststellen, dass er für das Säubern z. B. 4 Stunden à € 10/h = € 40 insgesamt abgezogen hat. Ist doch in Ordnung, wenn es sonst nix zu mäckeln gibt oder?

trotz Ankündigung

So etwas kommt vor. Aber eine Frage ist dies nicht gewesen. "Warum hat er keinen Vertreter geschickt?", wäre meine gewesen.

180 Euro im Monat an Nebenkosten (für 3 Personen) is viel, oder?

Für viel, wenig oder geht so fehlen völlig die Vergleichsmaßstäbe. Im Sommer wird weniger Heizung gebraucht als im Winter. Bei 60 qm wird weniger Heizenergie verbraucht als bei 120 qm.

Vor allem wenn ich 3 von 6 Monaten nicht in der Wohnung war

Betriebskosten werden verteilt, auch wenn man nicht da war oder im Urlaub oder Krankenhaus. Wie werden denn die Betriebskosten verteilt??? Wenn z. B. die Nebenkosten (insb. die verbrauchsabhängigen Frisch- und Abwasserkosten) nur nach Quadratmetern verteilt werden, dann wurde durch Deine Abwesenheit natürlich weniger Wasser verbraucht, aber Deine Mitbewohner sind Dir dankbar für Deine Abwesenheit, weil Du einen Teil ihres Wasserverbrauchs zahlst. Das ist halt Vertragspech. Wenn die Wasserkosten nach Köpfen verteilt werden, dann zahlst Du als abwesende Mieterin ebenfalls den Verbrauch anderer. Du hättest die anderen wegschicken sollen, um auf deren Kosten zu leben! Nur wenn die Anwesenheitstage Maßstab für die Kostenverteilung wären, dann gäbe es Wassergeld zurück, allerdings habe ich einen solchen Maßstab im Mietrecht noch nicht gesehen:-(

LG - LittleArrow